Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung, weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung. Für viele von ihnen sind nicht nur Treppen, Stufen oder schmale Durchgänge ein Problem, sondern zum Beispiel auch digitale Inhalte ohne leichte Sprache oder Videos ohne Untertitel. Auch hier soll das neue Gesetz für Verbesserungen sorgen - und zwar nicht nur bei Behörden.
Private Dienstleistungen sollen barrierefrei sein
Barrierefreiheit soll mehr und mehr auch für den privaten Bereich gelten - räumlich und in der Kommunikation. Bas sagte dazu der dpa: "Unternehmen sind verpflichtet, individuelle, praktikable Lösungen anzubieten, mit denen Menschen mit Behinderungen bei Bedarf Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen verschafft wird."
Die Firmen, Transportgesellschaften und andere Anbieter sollen somit keine neuen detaillierten Vorschriften vorgegeben bekommen. Statt Zwang will Bas auf Eigenverantwortung und mehr Dialog setzen. "Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten", heißt es im Entwurf. Der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeute neue Kundengruppen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. "In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt Barrierefreiheit zudem an ökonomischer Relevanz."
Bas sagte: "Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland." Die Ministerin betonte: "Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Land." Entsprechende Pläne hatte auch die Ampel-Regierung verfolgt, sie hatte sich aber vor ihrem vorzeitigen Ende nicht darauf einigen könne.
Neues Bundeskompetenzzentrum
Im Streitfall soll laut Gesetzentwurf zunächst ein kostenloses Schlichtungsverfahren helfen. Ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache soll eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr Informationen in Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung stellen. Anträge, Antragsbegründungen sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden müssen laut den Plänen künftig barrierefrei sein./bw/DP/jha
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