"Nach kirchlicher Lehre selbst können Katholiken oder Protestanten gar nicht aus der Gemeinschaft der Glaubenden "austreten". Wohl aber kann man sich in Deutschland aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts verabschieden und sich damit der Kirchensteuerpflicht entledigen. Dass das den Bischöfen missfällt, versteht sich. Der EuGH pocht nun auf Gleichbehandlung. Wenn die Kirche Nicht-Katholiken beschäftige, dürfe sie Nicht-mehr-in-der-Kirche-Katholiken nicht anders behandeln, sprich: diskriminieren. Die theologische Pointe: Mit dem Austritt allein bekundet der Christ noch nicht die Trennung von der Kirche. Es kommt, anders gesagt, aufs Motiv an - und nicht aufs Geld."/yyzz/DP/men
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