"Erleichterung für die AfD auf einem Höhepunkt ihrer Vetternwirtschaft-Affäre: (.) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nun einstweilen nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. (.) So werden ihr durchaus gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen bescheinigt. Die prägen aber nach Ansicht der Kölner Verwaltungsrichter nicht die gesamte Partei. (.) Auch wenn das Verfahren um die Einstufung (und mehr) noch dauern wird: Das Verwaltungsgericht hat einen starken Pflock eingeschlagen. Das kann zur Versachlichung beitragen. (.) Die Partei politisch zu stellen, die für viele Wähler und Spender eine Ausflucht ist und der offenbar auch keine Vetternwirtschaft etwas anhaben kann, bleibt eine Herausforderung. Die ist nicht kleiner geworden."/DP/jha
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