- NRW-Kommunen warnen vor Leistungseinschränkungen.
- Schwimmbäder und Musikschulen sind besonders betroffen.
- Der größte Bedarf besteht bei Schulen und Verkehrsinfrastruktur.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
Auch bei Schwimmbädern werde die Lage brisanter, sagte Landscheidt. "Und dass das Schwimmenlernen essenziell ist, darüber müssen wir wohl nicht länger reden, wenn wir uns allein die Zahl der Badeunfälle anschauen." Zwar ließe sich das in Teilen durch die Zusammenarbeit von Kommunen auffangen. "Aber dann müssen Sie als Kommune Busverkehre zum Schwimmbad organisieren und vor allem bezahlen. Selbst dazu sind schon viele Städte und Gemeinden finanziell gar nicht mehr in der Lage."
"Wir wollen investieren"
Der SPD-Politiker warf dem schwarz-grün regierten Land vor, dass nicht die Spielräume genutzt worden seien, die die Aussetzung der Schuldenbremse einräume, um Städten und Gemeinden mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. "Wir brauchen das Geld ja nicht, um es zu verpulvern oder Haushaltslöcher zu stopfen. Wir wollen investieren."
Landscheidt zufolge herrscht der größte Bedarf bei Schulen und Verkehrsinfrastruktur. Auch das Kanalsystem stamme vielfach aus den 70ern oder sei noch älter. "Oft sind die Rohre zu klein dimensioniert und kommen mit den Starkregenereignissen von heute nicht mehr klar. Überflutungen und Rohrbrüche sind dann unvermeidbar. Das wird in vielen Städten aber immer wieder zurückgestellt, bis dann Gravierenderes bis Katastrophales passiert."/gth/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.