"Macron hat sich erneut entschieden, einer mörderischen islamistischen Terrororganisation zur Seite zu stehen und ihre verabscheuungswürdige Propaganda zu wiederholen, indem er Israel der Ritualmordlegende beschuldigt", hieß es weiter. Der Begriff Ritualmordlegende bezieht sich auf antisemitische falsche Anschuldigungen gegen Juden seit dem Mittelalter.
Israel befinde sich nach dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 in einem an mehreren Fronten geführten Krieg um seine Existenz, argumentierte Netanjahu weiter. Damals wurden auch Dutzende französische Staatsbürger ermordet und entführt.
Am Dienstag hatte Macron im französischen Sender TF1 gesagt: "Was die Regierung von Benjamin Netanjahu aktuell macht, ist inakzeptabel." Humanitäre Hilfe aus Frankreich und anderen Ländern für die Bevölkerung in Gaza werde von Israel blockiert. Macron sprach von einer Schande. Frankreich habe das Recht Israels auf Verteidigung stets anerkannt, aber ebenso deutlich gemacht, dass die Lösung nicht in undifferenzierten Angriffen auf den Gazastreifen liege.
Seit Anfang März lässt Israel keine Hilfslieferungen mehr in den Gazastreifen. Das Land wirft der Hamas vor, die Hilfsgüter gewinnbringend weiterzuverkaufen, um ihre Kämpfer und Waffen zu finanzieren. Israels Armee betont, bei Angriffen Zivilisten zu schonen.
Laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörden kamen im Krieg Zehntausende Palästinenser ums Leben. Nach Angaben aus dem Gazastreifen gibt es bei israelischen Angriffen auch immer wieder viele zivile Opfer. Die Angaben beider Seiten lassen sich derzeit nicht unabhängig überprüfen./cir/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.