Ein Paar mit einem Kleinkind (Symbolbild).
Quelle: - © pixabay.com:
Google
wallstreetONLINE Redaktion  |  aufrufe Aufrufe: 276

Moon, Baby, Moon!: Der bullishste Bitcoin-Call des Jahres

Standard Chartered rechnet mit einem Bitcoin-Feuerwerk: 200.000 US-Dollar bis Jahresende – dank ETF-Gier, Treasury-Käufen und Trumps Attacken auf Powell. Die zweite Jahreshälfte könnte Geschichte schreiben.Standard Chartered erwartet für Bitcoin eine historische zweite Jahreshälfte. Analyst Geoff Kendrick prognostiziert einen Anstieg auf 135.000 US-Dollar bis Ende des dritten Quartals und 200.000 US-Dollar bis Jahresende. Die Prognose stützt sich auf starke ETF-Zuflüsse, wachsende Bitcoin-Treasuries in Unternehmen und politische Rückenwinde. Im zweiten Quartal wurden laut Kendrick 245.000 Bitcoin durch ETFs und Firmenkäufe erworben – im Wert von rund 26,3 Milliarden US-Dollar. Für das …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
BTC/EUR 100.054,280 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart -0,58%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 117.715,310 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart -0,12%
Zugehörige Wertpapiere:
Fidelity Physical Bitcoin ETP 9,85 € Fidelity Physical Bitcoin ETP Chart +5,44%
Zugehörige Wertpapiere:
Grayscale Bitcoin Trust 79,3364 € Grayscale Bitcoin Trust Chart +3,93%
Zugehörige Wertpapiere:
iShares Bitcoin Trust 67,20 $ iShares Bitcoin Trust Chart +4,20%
Zugehörige Wertpapiere:
Meta Platforms Inc 613,80 € Meta Platforms Inc Chart -1,25%
Zugehörige Wertpapiere:
MicroStrategy Inc 371,20 € MicroStrategy Inc Chart +2,88%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend