Kaum verändert im Vergleich zu der Schlussnotierung vom Vortag zeigt sich gegenwärtig der Kurs der Aktie von Henkel KGaA (Vorzugsaktie). An der Kurstafel steht zur Stunde nur ein Wertanstieg von 0,31 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs von 22 Cent. Aktuell zahlen Anleger 70,48 Euro an der Börse für das Papier. Der Anteilsschein von Henkel KGaA hat sich somit heute trotz der nur geringen Veränderung bislang besser entwickelt als der DAX (DAX). Dieser notiert bei 23.556 Punkten und liegt derzeit damit um 0,35 Prozent im Minus. Der heutige Kurs von Henkel KGaA ist nicht der höchste in der Börsengeschichte des Anteilsscheins. Genau 59,42 Euro mehr wert war die Aktie am 20. Juni 2017.
Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Henkel KGaA unter dem Strich einen Gewinn von 2,83 Mrd. €. Der Umsatz belief sich auf 21,59 Mrd. €.
Henkel KGaA | Johnson & Johnson | L'Oréal SA | Unilever | |||
Kurs | 70,48 | 132,62 € | 378,30 € | - | ||
Performance | 0,31 | -0,02% | -1,66% | 0,00% | ||
Marktkap. | 11,5 Mrd. € | 320 Mrd. € | 202 Mrd. € | - |
Die Henkel KGaA-Aktie wird von mehreren Analysten beobachtet.
Das Analysehaus Jefferies hat das Kursziel für Henkel von 80 auf 77 Euro gesenkt, die Einstufung aber auf "Hold" belassen. Der Konsumgüterkonzern tue sich weiter schwer damit, das Umsatzvolumen anzukurbeln, schrieb David Hayes in einer am Montag vorliegenden Studie. Ohne eine nachhaltige Stabilisierung könne die mehrjährige Strategie im Bereich Consumer Brands nur schwer als Erfolg bezeichnet werden.
Die DZ Bank hat den fairen Wert für die Vorzugsaktie von Henkel von 95 auf 93 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Kaufen" belassen. Auch wenn das Umsatzwachstum aus eigener Kraft im ersten Quartal etwas hinter den Markterwartungen geblieben sei, dürfte der Konsumgüterhersteller auf Jahressicht zu positivem Mengenwachstum zurückkehren, schrieb Thomas Maul in einer Einschätzung am Freitag. Die Aktie sei günstig.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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