Die Menschen erhalten die staatliche Unterstützung, um einen Teil des täglichen Bedarfs an Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken. Sie können das nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger finanzieren. Laut Landesamt handelt es sich dabei unter anderem um vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder langfristig Erkrankte./dh/DP/jha
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