dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 191

Mehr alte Menschen bekommen Grundsicherung

WIESBADEN (dpa-AFX) - Mehr alte Menschen sind in Deutschland auf Grundsicherung angewiesen. Die Zahl der Leistungsempfänger wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sank dagegen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. In der Summe bezogen Ende vergangenen Jahres 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung - 1,8 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Grundsicherung gibt es im Alter oder aufgrund einer Erwerbsminderung (Symbolbild).
Quelle: - ©:

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im zwölften Sozialgesetzbuch geregelt. Bekommen können sie Erwachsene, die entweder dauerhaft nicht voll arbeiten können, etwa wegen Krankheit oder Behinderung, oder eine vom Geburtsjahr abhängige Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können.

Mehr Alte, weniger Erwerbsgeminderte

Rund 764.000 Personen erhielten im Dezember 2025 Grundsicherung im Alter. Von Ende 2024 bis Ende 2025 stieg ihre Zahl um 3,4 Prozent. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht, wie die Statistiker berichteten.

Bei den Empfängern von Grundsicherung bei Erwerbsminderung verlief der Trend umgekehrt. Deren Zahl sank binnen eines Jahres um 0,5 Prozent - laut dem Statistischen Bundesamt der niedrigste Stand seit Dezember 2018.

Erneuter, aber geringerer Anstieg bei Ukrainern

Die Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine stieg um 9,9 Prozent auf insgesamt 109.000. "Dieser Anstieg hatte somit erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung, fiel aber erneut geringer aus als in den Vorjahren", ordnete das Amt die Zahlen ein./sat/DP/zb

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend