BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können./lü/DP/mis
Für dich zusammengefasst:
Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen 50+1-Regel.
Es gab Hinweise zur rechtssicheren Anwendung der Regel.
Investoren können keine Stimmenmehrheit an Vereinen übernehmen.
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