Versicherungen seien zu komplex, um ihre Leistungen rechnerisch auf eine Note zu bringen, argumentiert er. Die Note sei deshalb ein reines Werturteil und unzulässig.
Das mit dem Fall befasste Landgericht München I will vom EuGH wissen, ob Vergleiche zulässig sein können, wenn sie in Form von Noten oder Punkten erfolgen. Auch andere Vergleichsportale machen von solchen Systemen Gebrauch, weshalb das Urteil Folgen für die ganze Branche haben könnte./jcf/DP/jha
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