dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 346

Insolvenzantrag: Die eSchwalbe ist abgestürzt

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Hersteller des Elektrorollers eSchwalbe hat Insolvenzantrag gestellt. Grund für den Schritt des in München ansässigen Unternehmen Govecs sind die zuletzt stark rückläufigen Neuzulassungszahlen für Elektro-Mopeds in Europa, wie der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé erklärt. Er ist nun auf der Suche nach Investoren. Helfen soll dabei, dass Govecs laut Jaffé über Exklusivrechte an der Traditionsmarke Schwalbe verfügt. Die Schwalbe war in der DDR ein sehr beliebtes Fahrzeug.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Tageszeitungen (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:

In München hat Govecs, das im laufenden Jahr Umsätze von rund 7 Millionen Euro erzielte, lediglich acht Mitarbeiter. Die Produktion ist in Polen mit 35 Arbeitnehmern. Dort wurde ein Restrukturierungsantrag nach polnischem Recht gestellt. Man sei bereits mit dem dortigen Beauftragten in Kontakt, "um die Betriebsstrukturen verkaufsfähig zu erhalten", erklärte Jaffé.

Govecs hatte sich ab 2022 auf den europäischen Endkundenmarkt ausgerichtet, wie Geschäftsführer Thomas Grübel erklärt. "Seitdem sind die Neuzulassungen von Mopeds in Europa jedoch stark eingebrochen, sowohl im Gesamtmarkt als auch bei Elektro-Mopeds. Für uns bedeutete dies, dass die geplanten Absatzzahlen nicht erreicht werden konnten, was anhaltende Verluste zur Folge hatte." Auch im Schlüsselmarkt Deutschland habe man die geplanten Absatzzahlen nicht erreicht./ruc/DP/mis


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend