Für eine Reihe von Geräten - von Smartphones bis zu Waschmaschinen - soll ein Recht auf Reparatur eingeführt werden. Das von der Europäischen Union beschlossene Vorhaben wird mit dem geplanten Kabinettsbeschluss in Deutschland auf den Weg gebracht. Anschließend muss sich der Bundestag damit befassen. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Umsetzung bis Ende Juli.
Es verfolgt zwei Ziele: Ressourcen schonen und Verbrauchern unnötige, teure Neuanschaffungen ersparen. Hersteller bestimmter Produkte werden laut Entwurf verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Produktgarantie. Zudem müssen die Geräte so konstruiert sein, dass man sie überhaupt reparieren kann. Ersatzteile müssen vom Hersteller außerdem zu angemessenen Preisen angeboten werden, "die nicht von der Reparatur abschrecken", heißt es in dem Entwurf./abc/DP/zb
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