Die Gewerkschaft erneuert ihren Vorschlag, das bereits für die Wintermonate vorhandene Saison-Kurzarbeitergeld das ganze Jahr über anzuwenden. Die Beschäftigten hätten dann auch bei Hitze Anspruch auf Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur, das mindestens 60 Prozent des Nettolohns beträgt. Im Winter ist die Leistung auch als "Schlechtwettergeld" bekannt, wenn bei Frost, Schnee oder Glätte nicht gearbeitet werden kann.
"Hitzeschutz ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht", betont der Gewerkschafts-Vize. "Der menschengemachte Klimawandel schlägt voll durch. Schon länger beobachten wir, dass die Winter wärmer werden und dass Schlechtwettergeld nicht mehr so in Anspruch genommen wird wie früher." Mit einem Klima-Kurzarbeitergeld könne man ganzjährig auf Wetterereignisse reagieren, die ein Arbeiten nicht mehr zulassen./ceb/DP/jha
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