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Ein Preisabschlag in Höhe von 2,6 Euro müssen derzeit die Aktionäre von Hannover Rück hinnehmen. Gegenwärtig zahlen Anleger 233,80 Euro am Aktienmarkt für das Wertpapier. Zieht man den DAX (DAX) als Benchmark hinzu, dann liegt die Hannover Rück-Aktie hinten. Der DAX bleibt mit einem Punktestand von - Punkten nahezu unverändert gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Der heutige Kurs von Hannover Rück ist längst nicht der niedrigste in der Börsengeschichte des Papiers. Genau 205,02 Euro weniger wert war das Papier am 23. September 2011.
Die Hannover Rück SE bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften Rückversicherungsprodukte und-dienstleistungen in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Europa, den Vereinigten Staaten, Asien, Australien, Afrika und international an. Sie ist tätig in der Schaden & Haftpflicht-Rückversicherung Darüber hinaus bietet das Unternehmen verschiedene Finanzlösungen an, darunter die Finanzierung von Neugründungen
Hannover Rück steht auf dem Markt in Konkurrenz zu verschiedenen Konzernen. So liegt etwa die Aktie von Münchner Rückversicherungs (Münchner Rückversicherungs-Aktie) derzeit genauso wie das Papier von Hannover Rück im Minus. Münchner Rückversicherungs verbilligte sich um 0,12 Prozent. Auch das Wertpapier von Konkurrent Scor (Scor-Aktie) stand unter Druck. Preisanstieg bei Scor: 0,30 Prozent.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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20
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Das Wertpapier von Hannover Rück wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat das Kursziel für Hannover Rück von 308 auf 299 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Buy" belassen. Die Kursentwicklung von Europas Versicherern habe sich zuletzt verlangsamt, schrieb Andrew Baker in seinem Branchenkommentar vom Mittwoch. Die Bewertungen lägen inzwischen historisch gesehen eher am oberen Ende. Zudem trübten sich die Aussichten für das Schaden
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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