- Die Grünen verlangen eine Reform der Schuldenbremse.
- Eine Kommission zur Reform arbeitet seit September.
- Union und SPD benötigen weitere Stimmen für Änderungen.
- Rohstoffrallye 2.0 - Diese 3 Werte könnten jetzt explodieren! (hier klicken)
Im Bundestag sei zusammen mit der Grundgesetzänderung für die Sondervermögen auch vereinbart worden, die Schuldenbremse auf Bundesebene zu reformieren. "Friedrich Merz muss zu diesem Beschluss des Deutschen Bundestags stehen", mahnte Dröge.
Reformkommission berät seit September
Im September hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie der Bund zum einen dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen bekommt, gleichzeitig aber die Schuldenlast begrenzt bleibt. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenregel begrenzt den Spielraum des Bundes, neue Kredite aufzunehmen.
Vor allem die SPD setzt sich schon lange für eine Reform der Schuldenbremse ein. In der Union gibt es allerdings Zweifel. Dröge hob hervor, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) habe ein Interesse, sich auch mit der Opposition auszutauschen, "da gibt es gute Gespräche".
Sollte für die geplante Reform der Schuldenbremse eine Grundgesetzänderung nötig sein, brauchen Union und SPD weitere Stimmen zum Beispiel von Linken und Grünen. Union und SPD hatten noch kurz vor Antritt ihrer Regierung mit den Stimmen der Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen, für das die Bremse nicht gilt./shy/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.