Getrennte Eltern - Taschengeldkonto soll einfacher werden
BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Willen der Länder sollen Kinder von getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht auch ein Taschengeldkonto eröffnen können, wenn sie nur die Zustimmung eines Elternteils haben. Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, sich mit den Regelungen zu Taschengeld-Konten zu befassen und an einem Gesetzesentwurf zu arbeiten. Ein entsprechender Antrag erhielt im Bundesrat die Mehrheit.
Kinder ab dem vollendeten siebten Lebensjahr dürfen in Deutschland grundsätzlich ein Guthaben-Konto eröffnen - ein sogenanntes Taschengeldkonto. Dazu brauchen sie die Zustimmung der Eltern. Bei getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht müssen nach derzeitiger Regelung in den meisten Fällen beide Teile der Eröffnung zustimmen.
Um das zu ändern, hatte das Land Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. So soll eine Kontoeröffnung auch möglich sein, wenn allein der Elternteil zustimmt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. "Gerade bei einem belasteten Verhältnis zwischen den Elternteilen oder bei gänzlich fehlender Kommunikation kann die bestehende gesetzliche Regelung eine Kontoeröffnung erschweren", heißt es in der Begründung des Antrags./kke/DP/stw
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.