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Gericht: 'Dubai-Schokolade' muss aus Dubai stammen

KÖLN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um Dubai-Schokolade, die gar nicht aus Dubai stammt, gibt es die nächste Kehrtwende: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem Discounter Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai-Schokolade nun doch verboten - und damit Entscheidungen aus der Vorinstanz gekippt.

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Das Urteil ist rechtskräftig. Allerdings ist es bislang nur im Eilverfahren ergangen - ob eine der Parteien ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin bislang unklar.

"Dubai-Schokolade" aus der Türkei

Aldi Süd hatte in seinen Filialen ab Dezember die "Alyan Dubai Handmade Chocolate" angeboten. Dagegen war ein Süßwarenimporteur juristisch vorgegangen. Denn die Schokolade wurde in der Türkei produziert, wie auf der Rückseite korrekt angegeben war.

Aldi hatte argumentiert, den Verbrauchern sei längst klar, dass der Begriff "Dubai-Schokolade" für eine Produkt-Gattung mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung stehe - nicht für eine Herkunftsbezeichnung.

OLG sieht Irreführung der Verbraucher

Doch das OLG entschied nun, dass "Dubai-Schokolade" grundsätzlich auch aus Dubai stammen müsse. Ansonsten werde der Verbraucher in die Irre geführt. "Es reicht, dass etwa 15 bis 20 Prozent der angesprochenen Verbraucher mit dem Begriff noch die Vorstellung einer bestimmten geografischen Herkunft verbinden", argumentierten der Senat.

Eine Sprecherin von Aldi Süd sagte, man werde die Urteilsbegründung prüfen. Die Schokolade hatte der Discounter schon zu Beginn des Rechtsstreits vorsichtshalber aus dem Verkauf genommen.

Gerichte entscheiden ganz unterschiedlich

Die Frage, ob Schokolade mit Pistazien-Kadayif-Füllung unabhängig vom Produktionsland als "Dubai-Schokolade" bezeichnet werden darf, beschäftigt die Gerichte seit Monaten. Im Fall der Aldi-Schokolade hatte eine Kammer des Landgerichts Köln zunächst entschieden, sie müsse aus Dubai stammen. Aldi Süd legte dagegen Widerspruch ein, und bekam von einer anderen Kammer des Landgerichts Köln Recht. Nun gab es die erneute Kehrtwende am Oberlandesgericht.

Der klagende Importeur war auch gegen den Discounter Lidl juristisch vorgegangen. Das für diesen Fall zuständige Landgericht Frankfurt hatte den Unterlassungsantrag allerdings von vornherein zurückgewiesen und argumentiert, allein die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" erwecke bei Verbrauchern nicht den Eindruck, dass das Produkt aus Dubai stamme./mhe/DP/stw

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