- Frauen verdienen 22,81 Euro pro Stunde, Männer 27,05 Euro.
- Die Lohnlücke beträgt 16 Prozent und blieb unverändert.
- Im Osten Deutschlands liegt die Lohnlücke bei 5 Prozent.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Knapp zwei Drittel der Lohnlücke (60 Prozent) erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten bei den Frauen und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine Lücke (bereinigter Gender Pay Gap) von 1,71 Euro oder rund 6 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung. Dieser Wert blieb auch 2025 unverändert.
Bereinigte Lücke von 6 Prozent
Auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienten also Frauen 6 Prozent weniger als Männer, die auf einen Stundenlohn von 27,05 Euro kommen. Die Behörde vermutet, dass hier Erwerbsunterbrechungen etwa bei Schwangerschaften, zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen, die aber nicht näher erfasst werden. Man gehe davon aus, dass sich damit weitere Anteile des Lohnunterschieds erklären lassen. Die 6 Prozent stellten insofern eine Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung durch die Arbeitgeber dar.
Der unbereinigte Gender Pay Gap fällt im Osten Deutschlands mit 5 Prozent deutlich geringer aus als im Westen, wo 17 Prozent verzeichnet werden. In sämtlichen Berechnungen sind nach europäischen Statistikvorgaben die Bereiche "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" sowie "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" ausgenommen.
Vor allem im Öffentlichen Dienst gibt es mit 4 Prozent eine deutlich kleinere Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern. Würde dieser Bereich einbezogen, sinkt die unbereinigte Lohnlücke bundesweit auf 15 Prozent./ceb/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.