dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 547

FDP in Bremen scheitert mit Eilantrag gegen Finanzpaket

BREMEN (dpa-AFX) - Die Bremer FDP ist mit ihrem juristischen Vorgehen gegen das geplante milliardenschwere Finanzpaket des Bundes gescheitert. Der Staatsgerichtshof Bremen lehnte den Eilantrag der Liberalen ab. Der einstimmig gefasste Beschluss sei nicht anfechtbar, teilte das Verfassungsgericht mit. Hintergrund sei, dass die Bremer FDP-Fraktion als Teil des Landesparlamentes nicht an der Gesetzgebung des Bundes mitwirke.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Die FDP (Freie Demokratische Partei) ist eine liberale politische Partei in Deutschland, die sich für die Förderung individueller Freiheit, Marktwirtschaft und Bürgerrechte einsetzt.
Quelle: - ©iStock:

Neben der Bremer FDP-Fraktion waren auch die Fraktionen der Liberalen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vor die jeweiligen Landesverfassungsgerichtshöfe gezogen. Mit ihren Anträgen wollten sie im letzten Moment die Zustimmung ihrer Landesregierungen morgen im Bundesrat verhindern. Auch die NRW-FDP scheiterte mit ihrem Gerichtsantrag.

Bremer Senat geht von Ja im Bundesrat aus

"Wir gehen davon aus, dass Bremen dem Finanzpaket morgen zustimmen wird", sagte der Sprecher des Senats, Christian Dohle, der Deutschen Presse-Agentur. Im kleinsten Bundesland regiert eine Koalition von SPD, Grünen und Linke.

Aus Sicht der Liberalen wollen Union und SPD im Bund über die Grundgesetzänderung die Schuldenbremse aufweichen. Für das Milliarden-Finanzpaket ist auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Teil des Pakets ist ein höherer Schuldenspielraum auch für die Länder./cst/DP/mis

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend