BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland und andere Mitgliedsländer hinken laut der Europäischen Kommission bei der Umsetzung von mehreren EU-Regeln in nationales Recht hinterher. Die Brüsseler Behörde leitete eine Reihe von Verfahren gegen die Staaten ein, weil sie es versäumt hätten, entsprechende Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Dazu verschickte die Kommission Warnbriefe an die Länder. Deutschland ist in sieben Fällen betroffen.
Für dich zusammengefasst:
Deutschland ist in sieben Verfahren der EU-Kommission betroffen.
Es geht um verschiedene EU-Regeln zum nationalen Recht.
Die Länder haben zwei Monate zur Reaktion auf Warnbriefe.
In den deutschen Fällen geht es laut Mitteilung der Kommission um Regeln für Arbeitserlaubnisse, Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden, Schutz von Medien und Nichtregierungsorganisationen vor missbräuchlichen Klagen, Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten, Standards für unabhängige Stellen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie die Zulassung von Produkten. Die Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden habe bislang sogar kein einziger EU-Mitgliedstaat umgesetzt, stellte die Kommission fest.
Insgesamt geht es bei den Warnungen laut Mitteilung um 15 EU-Richtlinien. Die Frist, sie umzusetzen, sei vor kurzem ausgelaufen, hieß es. Die Brüsseler Behörde drängte die Länder dazu, umgehend Maßnahmen einzuleiten, damit ihre Rechtsvorschriften den EU-Anforderungen entsprächen.
Die Länder haben zwei Monate Zeit, auf die förmlichen Schreiben aus Brüssel zu reagieren. Am Ende der sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen./vni/DP/mis
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.