BERLIN (dpa-AFX) - Fünf Tage vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin ist die Wohnung eines Mitarbeiters von AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker durchsucht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz. Ein entsprechender richterlicher Durchsuchungsbeschluss sei von der Polizei am 15. September in Berlin-Lichterfelde vollstreckt worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Zuvor hatten "Bild" und "B.Z." berichtet.
Für dich zusammengefasst:
Die Wohnung eines Mitarbeiters von AfD-Spitzenkandidatin Brinker wurde durchsucht.
Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen Gesetze.
Laut Staatsanwaltschaft wurden keine Beweismittel gefunden, "die den Tatvorwurf untermauern". Die Polizei habe jedoch andere Beweismittel, sogenannte Zufallsfunde, sichergestellt. Diese müssten nun kriminaltechnisch untersucht werden, "bevor die strafrechtliche Relevanz näher bewertet" werden könne. Nach den Zeitungsberichten stießen die Ermittler bei dem 48-Jährigen auf Drogen und Nazi-Devotionalien.
AfD-Sprecher Ronald Gläser sprach von einer "privaten Angelegenheit". "Wir warten die Ermittlungen ab", sagte er auf Anfrage. Die "Bild"-Zeitung zitierte AfD-Spitzenkandidatin Brinker darüber hinaus mit den Worten: "Ich hatte niemals einen Anhaltspunkt dafür, dass er in einer solchen Richtung tickt. Er ist einfach Sammler."/mvk/DP/zb
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.