DUH klagt vor OLG Hamm gegen Vonovia wegen restriktiver Auflagen für Balkonkraftwerke

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Die DUH klagt gegen Vonovia vor dem OLG Hamm, da der Konzern den Einsatz von Balkonkraftwerken durch überzogene Auflagen erschwere.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt den Immobilienkonzern Vonovia vor dem Oberlandesgericht Hamm. Die DUH wirft dem Vermieter vor, das gesetzliche Recht auf Balkonkraftwerke durch unverhältnismäßige Auflagen und komplizierte Gestattungsvereinbarungen faktisch zu unterbinden. Kritisiert werden unter anderem strikte Vorgaben zu Steckdosen, das Verbot von Bohrlöchern sowie Haftungsfreistellungen, welche die gesetzliche Privilegierung solcher Anlagen im BGB aushebeln würden.

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