Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 119

Deutschland darf Lkw-Ladepunkte mit 1,6 Milliarden fördern

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat ein deutsches Förderprogramm in Höhe von bis zu 1,6 Milliarden Euro für den Aufbau von Schnellladestationen für Elektro-Lastwagen genehmigt. Das Geld soll den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen ermöglichen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:

Die Maßnahme sieht vor, dass bis zu 1.410 Ladepunkte für elektrische Nutzfahrzeuge an mehr als 120 unbewirtschafteten Rastplätzen entlang deutscher Autobahnen installiert werden. Das Programm wird von der Autobahn GmbH des Bundes verwaltet. Nach Angaben der nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gibt es derzeit in Deutschland rund 250 öffentliche Lkw-Ladepunkte.

Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und wiederkehrenden Zahlungen, die einen Teil der Bau- und Betriebskosten decken. Die Betreiber werden in einem Ausschreibungsverfahren ausgewählt.

Kosten sollen an den Bund zurückgezahlt werden

Vorgesehen ist zudem eine Ladeinfrastrukturgebühr, die im Preis für die Nutzung enthalten sein und von den Betreibern an den Bund zurückgezahlt werden soll. Die Höhe wird weitgehend durch das Ausschreibungsverfahren bestimmt und alle zwei Jahre überprüft.

Bislang sind Elektro-Lkw in Deutschland kaum verbreitet. Im April 2025 waren den Angaben der EU-Kommission zufolge nur 0,37 Prozent der zugelassenen Schwerlastfahrzeuge elektrisch betrieben.

Als Hüterin eines fairen Wettbewerbs in der EU prüft die Europäische Kommission, ob staatliche Beihilfen verzerrend in den Markt eingreifen. Sie kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben Deutschlands mit EU-Recht im Einklang ist./mjm/DP/stw

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend