- Dauer der Asylklageverfahren beträgt aktuell 15,3 Monate.
- Sachsen hat mit 20,4 Monaten die längste Verfahrensdauer.
- Am 15. August waren 196.315 Asylklagen anhängig.
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Vier Jahre lang sank die durchschnittliche Verfahrensdauer
Fest steht: Nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 26,5 Monaten im Jahr 2021 waren die Klageverfahren Jahr für Jahr kürzer geworden. 2024 dauerten Gerichtsverfahren, in denen es um Klagen gegen Asylerstanträge oder Folgeanträge ging, im Schnitt 16,7 Monate.
Und: In manchen Bundesländern dauern diese Klageverfahren doppelt so lang wie in anderen Ländern. Das Schlusslicht bildete im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Auskunft der Bundesregierung Sachsen mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 20,4 Monaten. Auch in Niedersachsen (20 Monate) musste, wer gegen einen Asylbescheid klagte, besonders lange auf eine Entscheidung des Gerichts warten. In Rheinland-Pfalz lag sie im Schnitt bereits nach 9,2 Monaten vor, in Bayern nach 10,7 Monaten.
Allerdings: Während die Dauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren entweder sank oder zumindest nicht zunahm, war in Rheinland-Pfalz ein umgekehrter Trend zu beobachten. Im Jahr 2023 waren die Asylklageverfahren dort im Schnitt bereits nach fünf Monaten abgeschlossen gewesen.
Mehr Verfahren - komplexe Lage im Herkunftsland
Ein Grund für eine längere Verfahrensdauer ist die Zunahme der Zahl der Asylklagen. Einfluss auf die Dauer der Verfahren hat auch, ob am jeweiligen Verwaltungsgericht besonders viele Klagen von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern eingehen, bei denen die Entscheidung für oder gegen Schutz in Deutschland schwierig ist.
Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhängig, am 15. Januar waren es 191.566 Verfahren im Bereich Asyl, in denen Entscheidungen ausstanden./abc/DP/zb
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