China: Zwölf Jahre Haft nach Verstoß gegen Exportkontrollen
SHENZHEN (dpa-AFX) - Ein Gericht in Südchina hat 27 Personen wegen Verstößen gegen Exportkontrollen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Gruppe habe Barren des Halbmetalls Antimon aus dem Land geschmuggelt, teilte das Volksgericht in der Küsten-Metropole Shenzhen mit. Ein als Haupttäter benannter Mann muss den Angaben zufolge 12 Jahre hinter Gitter und eine Geldstrafe von einer Million Yuan (derzeit fast 121.100 Euro) bezahlen.
Die übrigen Beschuldigten erhielten Haftstrafen zwischen vier Monaten und fünf Jahren. Der Gruppe wurde vorgeworfen, zwischen Februar und März dieses Jahres zusammen mit nicht näher benannten "ausländischen Schmuggelbanden" 166 Tonnen des Halbmetalls außer Landes geschafft zu haben. 96 Tonnen davon habe der Zoll beschlagnahmt, teilte das Gericht mit.
Warum Antimon wichtig ist
Damit verstießen die Beschuldigten nach Auffassung der Justiz gegen Regelungen für Güter, die für den zivilen und militärischen Zweck verwendet werden können. Peking hatte Antimon im September 2024 auf eine Exportkontrollliste gesetzt und dies mit einem verbesserten Schutz für die nationale Sicherheit begründet. Im Anschluss verdoppelte sich der Preis für das Halbmetall nahezu.
Das Halbmetall steckt in zahlreichen Produkten. Der Rüstungsbau benötigt es zum Beispiel bei der Herstellung von Munition. In der Industrie wird es etwa für die Fertigung von Batterien verwendet, ist aber in Verbindung mit anderen Stoffen auch oft als Flammschutzmittel zum Beispiel in Sitzbezügen von Autos oder Flugzeugen enthalten. China gilt weltweit als Hauptproduzent für Antimon. In den Handelsstreitigkeiten mit dem Westen beschränkte Peking auch den Export anderer wichtiger Rohstoffe wie Graphit oder sieben seltene Erden./jon/DP/zb
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.