Bundestag beschließt neue Regeln für Schuldnerberatung

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Blick in den Plenarsaal des Reichstagsgebäudes während einer Sonderveranstaltung am 16. Juni 2023. Berlin/Deutschland
- ©Tobias Koch

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat ein Gesetz für besseren Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten verabschiedet, das zuvor im Bundesrat auf Widerstand gestoßen war. Den Ländern war es vor allem darum gegangen, den damit verbundenen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die neue Fassung wurde mit den Stimmen von SDP und Union verabschiedet. Die Opposition stimmte laut Bundestagspräsidentin Julia Klöckner dagegen.

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Beratung für überschuldete Menschen muss nicht gratis sein

Unabhängige Schuldnerberatungsstellen sollen für ihre Beratung, falls vor Ort so gewünscht, nun auch in Zukunft Entgelte erheben können, allerdings nur in einem begrenzten Rahmen. Darauf hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend geeinigt. Die Entgelte dürfen demnach "keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen", heißt es in dem Kompromiss. Auch müssten Verbraucherinnen und Verbraucher vorab darüber informiert werden, mit welchen Kosten sie für die Beratung rechnen müssen.

Stimmt am Mittag auch der Bundesrat zu, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten. Mit dem Entwurf sollen auch Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Von Menschen, "denen das Wasser bis zum Hals steht", Geld zu verlangen, sei grundfalsch, sagte der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch.

Die Richtlinie führe zu einigen Verbesserungen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese. Deutschland habe allerdings bereits ein gutes Netz von Schuldnerberatungsstellen.

Flächendeckendes Netz

Die ursprünglichen Gesetzespläne sollten die Länder verpflichten, ein flächendeckendes Netz für eine in der Regel kostenlose Schuldnerberatung sicherzustellen. Die Länder befürchteten unkalkulierbare Kosten und forderten bei Mehrbelastungen Ausgleich vom Bund. Im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Berichtspflichten der Länder an den Bund wurden gestrichen./abc/DP/stk



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