Kartellabsprachen, beispielsweise über Preise, sind grundsätzlich verboten: Sie hemmen den Wettbewerb, was beim Kunden zu höheren Preisen führt. In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden den Angaben zufolge bislang Bußgelder von über zehn Millionen Euro verhängt.
Im ganzen Jahr 2023 waren es nur knapp drei Millionen Euro gewesen. Einen klaren Trend kann man aber nicht ableiten, die Werte schwanken Jahr für Jahr - je nachdem, ob gerade ein größeres Verfahren abgeschlossen wird und die Täter zur Kasse gebeten werden. 2022 waren Bußgelder über 24 Millionen Euro verhängt worden.
Kartellamtschef Andreas Mundt sagte, dass man alle Branchen im Blick und durch Technik auch die Möglichkeit zur systematischen Beobachtung der Märkte habe. "Viele der neu eröffneten Verfahren wurden durch Hinweise an unsere externe Meldestelle in Gang gesetzt", sagte der Wettbewerbshüter. Diese erweise sich als wertvolle Ergänzung der Kronzeugenanträge, von denen im vergangenen Jahr 17 bei der Behörde eingegangen seien. Mundt sagte: "Wir lassen nicht locker und haben weitere große Verfahren in der Pipeline."/wdw/DP/jha
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