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Britisches Unterhaus gegen Social-Media-Aus für Kinder

LONDON (dpa-AFX) - Die Abgeordneten des britischen Unterhauses haben ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgelehnt. Die Mitglieder des House of Commons stimmten deutlich gegen eine entsprechende Gesetzesänderung, die im House of Lords befürwortet worden war. Für ein Verbot von Plattformen wie Tiktok und Snapchat für Kinder sprachen sich am Montagabend nur 173 Parlamentarier aus, 307 stimmten dagegen. Das Thema dürfte damit aber nicht vom Tisch sein.

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Eine Altersgrenze für soziale Medien nach australischem Vorbild war im Januar von den Lords befürwortet worden, auch Stars wie der britische Schauspieler Hugh Grant ("Notting Hill") unterstützten die Initiative. Abgestimmt hatten die Lords in London über einen Änderungsantrag zum Gesetzesvorschlag "Children's Wellbeing and Schools Bill", der insbesondere auch den Kinderschutz stärken soll. Dieser liegt nun wieder beim House of Lords. Der gesamte Gesetzesentwurf tritt erst dann in Kraft, wenn beide Häuser dem endgültigen Entwurf zustimmen.

Die Labour-Regierung von Premierminister Keir Starmer hatte sich zwar gegenüber einem solchen Verbot von Beginn an zurückhaltend gezeigt - jedoch eine Konsultation angekündigt, in der entsprechende Fragen auch zu einem Mindestalter für soziale Medien geprüft werden sollen. Diese startete laut PA in der vergangenen Woche.

Social-Media-Verbot auch in Deutschland Debatte

Die Abgeordneten hatten zudem laut PA einen Regierungsantrag befürwortet, der der Technologieministerin Liz Kendall mehr Befugnisse einräumt. Damit könnte Kendall ein solches Verbot in Zukunft möglicherweise einführen.

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In Australien, das zum britischen Commonwealth of Nations gehört, war im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden. Seither gibt es in vielen Ländern Diskussionen über ein solches Verbot, auch in Deutschland. Entgegen mancher Vorschläge, die derzeit diskutiert werden, dürften Deutschland und andere EU-Mitgliedsländer den großen Social-Media-Plattformen allerdings gar keine zusätzlichen Pflichten, etwa zur Alterskontrolle, auferlegen. Ein solches Gesetz müsste auf EU-Ebene entschieden werden./pba/DP/stw

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