- Patientenvertreter und Krankenkassen lehnen Gebühr ab.
- Praxen haben 2023 ein Einnahmen-Plus von fast 10%.
- Klinikbranche diskutiert Verdopplung der Zuzahlungen.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
"Die Kosten steigen, weil allein die Praxen in diesem Jahr ein Einnahmen-Plus von fast zehn Prozent zu verzeichnen haben", sagte Brysch. Doch Qualität spiele dabei keine Rolle. "Weiterhin wird für gute oder schlechte Leistung das gleiche Geld bezahlt." Der Sozialverband Deutschland nannte Forderungen nach einer "Kontaktgebühr" für Arztbesuche unsolidarisch und sozial ungerecht. "Sie würde besonders chronisch kranke Menschen und Menschen mit geringem Einkommen treffen, die auf eine verlässliche medizinische Versorgung angewiesen sind", sagte Vorstandschefin Michaela Engelmeier.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte sich in der "Bild" für eine Kontaktgebühr für Praxisbesuche ausgesprochen, die bei drei oder vier Euro liegen könnte. Die Klinikbranche brachte eine Verdoppelung der Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte ins Gespräch.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen kritisierte, der stete Ruf aus der Ärzteschaft nach einer Extra-Gebühr nur dafür, dass man überhaupt Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin habe, sei ein offenkundiges Ablenkungsmanöver. "Statt über Reformen zu sprechen, die dann auch die Ärzteschaft betreffen würden, wird auf die Patientinnen und Patienten verwiesen", sagte Sprecher Florian Lanz. Das Gesundheitssystem gebe pro Tag mehr als eine Milliarde Euro aus. Da brauche es keine zusätzlichen Einnahmen, sondern Reformen, die den extremen Ausgabenanstieg sinnvoll bremsten./sam/DP/nas
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.