Konkret geht es um Einfuhrzölle in Höhe von 50 Prozent auf eine breite Palette brasilianischer Exportprodukte, die seit Mittwoch gelten. Betroffen sind unter anderem Fleisch und Kaffee. Ausgenommen sind wichtige Güter wie Orangensaft, zivile Flugzeuge, Erdöl und Düngemittel. Nach Angaben des brasilianischen Industrieministeriums ist rund ein Drittel der brasilianischen Exporte in die USA von den Strafzöllen betroffen.
Der sogenannte Konsultationsantrag bei der WTO ist der erste Schritt in einem möglichen Streitbeilegungsverfahren. Dabei sind zunächst bilaterale Gespräche vorgesehen, um eine Lösung ohne formelle juristische Schritte zu finden. Präsident Luiz Inácio Lula da Silva warf Trump mangelnde Gesprächsbereitschaft vor.
Brasilien sieht politische Motive hinter Trump-Zöllen
Die US-Regierung hatte die hohen Zölle zuletzt mit der strafrechtlichen Verfolgung des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro begründet. Die US-Regierung wirft Brasilien vor, mit dem Vorgehen gegen Bolsonaro die nationale Sicherheit, Außenpolitik und Wirtschaft der USA zu gefährden. Beobachter in Brasilien sehen darin einen gezielten Versuch Washingtons, politischen Druck zugunsten des rechten Ex-Präsidenten auszuüben.
Bolsonaro steht seit Wochenbeginn unter Hausarrest - angeordnet von Bundesrichter Alexandre de Moraes wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Auflagen. Der rechte Ex-Präsident muss sich wegen seiner Rolle bei einem versuchten Staatsstreich nach seiner Wahlniederlage 2022 vor der Justiz verantworten.
Die Erfolgsaussichten Brasiliens bei der WTO gelten als begrenzt. Viele Mitgliedstaaten fordern seit Jahren eine Reform des Streitbeilegungssystems, das derzeit als geschwächt gilt./ppz/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.