BGH prüft Haftung von Cookie-Drittanbietern

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 130
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
- ©unsplash.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (9.00 Uhr) mit Cookies - also jenen kleinen Dateien, die beim Surfen im Internet auf dem Onlinegerät eines Nutzers gespeichert werden und zum Beispiel personalisierte Werbung möglich machen. Konkret geht es um die Frage, ob ein Technologie- und Analyseunternehmen dafür haftet, wenn seine Cookies auf Webseiten anderer Unternehmen ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert werden. Ein Urteil des ersten Zivilsenats in Karlsruhe wird erst an einem anderen Termin erwartet.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Ein Kläger verlangt Schadenersatz und hatte im Kern bislang Erfolg. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihm 1.500 Euro zu. In zweiter Instanz reduzierte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Betrag auf 100 Euro. Mit der Revision am BGH will das Technologie- und Analyseunternehmen erreichen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. (Az. I ZR 5/26)/kre/DP/nas



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren