- Der BGH prüft Cookies und deren Haftung durch Drittanbieter.
- Ein Kläger erhielt Schadenersatz von 1.500 Euro.
- Das Oberlandesgericht reduzierte den Betrag auf 100 Euro.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Ein Kläger verlangt Schadenersatz und hatte im Kern bislang Erfolg. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihm 1.500 Euro zu. In zweiter Instanz reduzierte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Betrag auf 100 Euro. Mit der Revision am BGH will das Technologie- und Analyseunternehmen erreichen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. (Az. I ZR 5/26)/kre/DP/nas
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