BGH prüft Haftung für unerlaubte Cookies auf Websites

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 452
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
- ©unsplash.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - In einem Rechtsstreit um ohne Einwilligung der Nutzer gesetzte Cookies muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, wer dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Konkret geht es um die Frage, ob ein Technologie- und Analyseunternehmen dafür haftet, wenn seine Cookies auf Webseiten anderer Unternehmen ohne vorherige Zustimmung auf Endgeräten der Nutzer gespeichert werden. Eine Entscheidung will der erste Zivilsenat in Karlsruhe erst später verkünden. Womöglich muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main als Vorinstanz dazu offene Fragen klären. (Az. I ZR 5/26)

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Cookies sind kleine Dateien, die beim Surfen im Internet auf dem Onlinegerät eines Nutzers gespeichert werden und zum Beispiel personalisierte Werbung möglich machen. Ein Kläger verlangt Schadenersatz und hatte im Kern bislang Erfolg. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihm 1.500 Euro zu. In zweiter Instanz reduzierte das OLG den Betrag auf 100 Euro.

Wie viel Einfluss hat der Cookie-Anbieter?

Mit der Revision am BGH will das Unternehmen erreichen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. Strittig ist nach Ausführung des Vorsitzenden Richters vor allem die Frage, wer für das Setzen der Cookies verantwortlich ist.

Der Anwalt des Unternehmens sah vor allem die Betreiber der Internetseiten in der Pflicht, die Einwilligung einzuholen. Diese gestalteten die Seiten und die Zustimmungs-Buttons. Darauf habe das Unternehmen keinen Einfluss und könne das bei Millionen von Kunden-Websites auch nicht sinnvoll kontrollieren.

Dem hielt der Anwalt des Klägers entgegen, dass sich das Unternehmen nicht auf eine vertragliche Verpflichtung der Kunden berufen könne. Es müsse selbst sicherstellen, dass die Einwilligungen eingeholt werden. Zumal es technisch zu lösen sei, dass Cookies erst dann gesetzt werden, wenn diese vorlägen./kre/DP/stk



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren