dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 214

Beamten-Gewerkschaft warnt vor ausgeweiteten Warnstreiks

KÖLN (dpa-AFX) - Der Beamtenbund dbb kündigt im aktuellen Tarifkonflikt um den öffentlichen Dienst ausgeweitete Warnstreiks an, falls die Arbeitgeber kein "verhandlungsfähiges Angebot" machen. "Wenn nicht, dann werden wir unsere Streikmaßnahmen deutlich ausweiten", sagte dbb-Chef Volker Geyer bei der dbb-Jahrestagung in Köln.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

An diesem Donnerstag und Freitag findet in Potsdam die zweite Verhandlungsrunde für die mehr als 900.000 Tarifbeschäftigten der Länder statt. Nach einem ergebnislosen Auftakt treffen die Spitzen der Gewerkschaften Verdi und dbb erneut mit den Arbeitgebern zusammen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte die Forderungen nach sieben Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 300 Euro mehr aber als unbezahlbar abgelehnt. Verhandlungsführer Andreas Dressel nannte sie "astronomisch".

Wo gestreikt werden könnte

Geyer hielt dem entgegen, astronomisch seien nicht die Forderungen. Astronomisch seien Überstundenberge, Überlastung und Personalmangel. Nun müssten die Arbeitgeber reagieren. Ein Ergebnis müsse dann auch inhaltsgleich und zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.

Etwa in Berlin hatte es bereits Arbeitsniederlegungen in Kitas, Schulen und Bezirksämtern gegeben. Auch teils der Straßendienst im Winter oder die Universitätskliniken könnten von Warnstreiks betroffen sein. Nicht verhandelt wird lediglich für Hessen, hier gilt ein anderer Tarifvertrag./bw/DP/men

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend