dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 558

Azubi-Mindestlohn steigt auf 724 Euro

BERLIN (dpa-AFX) - Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt im kommenden Jahr von 682 auf 724 Euro im Monat. Das geht aus einer aktuellen Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt hervor. Die neuen Sätze gelten für junge Menschen, die zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2026 ihre Ausbildung aufnehmen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Lehre in einem Ausbildungsbetrieb. (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:

Für das zweite Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung demnach von 805 auf 854, für das dritte von 921 auf 977 und das vierte Jahr von 955 auf 1.014 Euro. Der Azubi-Mindestlohn war 2020 eingeführt worden. Die Höhe wird jährlich fortgeschrieben und richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren.

Überdurchschnittlicher Verdienst in Gesundheit und Pflege

Das Statistische Bundesamt hatte im August Zahlen zum Verdienst von Auszubildenden veröffentlicht. Demnach verdienten Azubis über alle Ausbildungsjahre hinweg im Erhebungsmonat April 2024 im Schnitt 1.238 Euro brutto im Monat. Überdurchschnittlich verdienten demnach Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen (1.310 Euro), im Handwerk waren es 1.008 Euro brutto im Monat./jr/DP/stk


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend