- Mindestvergütung für Azubis steigt auf 724 Euro.
- Änderung gilt für Ausbildungsbeginn zwischen 2026.
- Auch andere Vergütungen steigen in den folgenden Jahren.
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Für das zweite Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung demnach von 805 auf 854, für das dritte von 921 auf 977 und das vierte Jahr von 955 auf 1.014 Euro. Der Azubi-Mindestlohn war 2020 eingeführt worden. Die Höhe wird jährlich fortgeschrieben und richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren.
Überdurchschnittlicher Verdienst in Gesundheit und Pflege
Das Statistische Bundesamt hatte im August Zahlen zum Verdienst von Auszubildenden veröffentlicht. Demnach verdienten Azubis über alle Ausbildungsjahre hinweg im Erhebungsmonat April 2024 im Schnitt 1.238 Euro brutto im Monat. Überdurchschnittlich verdienten demnach Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen (1.310 Euro), im Handwerk waren es 1.008 Euro brutto im Monat./jr/DP/stk
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