- Amnesty fordert Rücknahme des Gesetzes zur Todesstrafe.
- Knesset billigte Gesetzentwurf am Montag.
- Israel hatte Todesstrafe 1954 abgeschafft.
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Todesurteile nach dem Gesetz verletzten das Recht auf Leben und könnten, "wenn sie gegen Palästinenser aus den besetzten palästinensischen Gebieten verhängt werden, zudem Kriegsverbrechen gleichkommen".
Gesetz zur Todesstrafe
Die Knesset hatte den Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen am Montag gebilligt. Er sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoß von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefälle, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten, beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung.
Amnesty: Gesetz festigt "System der Apartheid"
Amnesty sprach von einer "Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und absoluter Missachtung der Menschenrechte" und warf Israel vor, ein "System der Apartheid gegen Palästinenser" zu festigen.
"Indem Israel Militärgerichte ermächtigt (...), faktisch obligatorische Todesurteile zu verhängen und die Hinrichtung innerhalb von nur 90 Tagen nach der rechtskräftigen Entscheidung anzuordnen, räumt es sich unverhohlen freie Hand bei der Hinrichtung von Palästinensern ein", sagte Guevara-Rosas. Sie wies darauf hin, dass die Verurteilungsquoten bei palästinensischen Angeklagten höher als 99 Prozent liege./scr/DP/zb
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