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Anhörung zum Teilwiderruf der Allgemeinverfügung bezüglich der Nachhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Nichteigenkapitalinstrumente

Die BaFin beabsichtigt, ihre Allgemeinverfügung vom 15. Juni 2023 bezüglich der Nachhandelstransparenzanforderungen beim Handel in Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate aufgrund der geänderten europäischen Vorgaben zum 2. März 2026 zu widerrufen. Frist zur Stellungnahme: 25. Februar 2026

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Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:

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