Vielleicht sollten sie Google Pakistan wieder tauschen mit Google .de
Ungefähr 143.000.000 Ergebnisse (0,28 Sekunden)
Nordexkursziel von Semper wurde von 40 nun auf 1,44€ reduziert ;-)
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das die 5 cent schon wieder abgesaugt wurden....@ meingott hat recht mit Altana, das wäre auch mit Nordex möglich, Fr. Klatten hatte bei Altana
http://www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/...iarden-549748.html
http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/...hwinden_aid_544252.html
Der Abzug von der Börse dient dem Eigennutz, Spart Geld und Ärger und Dividente, diese gibt es bei Nordex schon seid 10 jahren nicht. Frau Klatten braucht keine Bilanz mehr vorlegen und bestimmt souverän was in dem Unternehmen passiert....
Diese Option kann möglich sein, muss aber nicht....eine Klare Aussage der Nordex Führung wäre da schon angebracht und nicht die Aussage: wir sind über den Lauf des Aktienkurses auch unzufrieden, aber wir können das verhalten der Anleger nicht beeinflussen, hallo nicht beeinflussen ???
WIND AUF !!!
Experten glauben nicht das die gute Stimmung an den Börsen anhält, wie immer..gerade auf N-TV, nun sind es die Spanien Renditen.....und Morgen oder heute Nachmittag.....
meingott : Null Treffer haben sie
#7801
18.06.12 10:46
joint, venture, joint venture....0 Treffer...
Vielleicht sollten sie Google Pakistan wieder tauschen mit Google .de
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da auch der folgende bei?
2. Nicht kontrollpflichtige und nicht anzeigepflichtige Zusammenschlüsse Es handelt sich um einen nicht kontrollpflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Zusammenschluss, wenn :
- der Zusammenschluss keine Inlandsauswirkung im Sinne von § 130 Abs. 2 GWB hat3 oder
- die unter 1. genannten Umsatzschwellen nicht erreicht werden oder
- die de minimis-Klausel (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 GWB) erfüllt ist, d.h. soweit sich ein Unternehmen, das nicht im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB abhängig ist und im letzten Geschäftsjahr weltweit Umsatzerlöse von weniger als zehn Millionen Euro erzielt hat, mit einem anderen Unternehmen zusammenschließt oder
- die Bagatellmarktklausel (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 GWB) erfüllt ist, d.h. soweit ausschließlich ein Markt betroffen ist, auf dem seit mindestens fünf Jahren Waren oder gewerbliche Leistungen angeboten werden und auf dem im letzten Kalenderjahr weniger als fünfzehn Millionen Euro umgesetzt wurden.
3 Vgl. dazu auch das Merkblatt des Bundeskartellamtes über Inlandsauswirkungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.
Die de minimis-Klausel gilt nicht, soweit der Zusammenschluss zu Beschränkungen des Wettbewerbs beim Verlag, bei der Herstellung oder beim Vertrieb von Zeitungen oder Zeitschriften oder deren Bestandteilen führt (§ 35 Abs. 2 Satz 2 GWB). Nach dem Gesetzeswortlaut kann nur ein Unternehmen, das nicht abhängig ist, die de minimis-Klausel in Anspruch nehmen. Dies führt dazu, dass zur Prüfung der de minimis-Klausel stets auf den Gesamtumsatz, der dem Veräußerer zuzurechnen ist (§ 36 Abs. 2 GWB), abgestellt werden muss. Dieser Gesamtumsatz, nicht etwa nur der Umsatz des veräußerten
Unternehmens, muss unter 10 Millionen Euro liegen. Zusammenschlüsse, die einen Bagatellmarkt betreffen, unterliegen nicht der Fusionskontrolle.
Die Kontrollpflicht und damit auch die Anmeldepflicht entfällt aber nur dann, wenn der Zusammenschluss ausschließlich einen Bagatellmarkt betrifft. Eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür ist, dass das erworbene Unternehmen ausschließlich auf einem Markt tätig ist, der ein Bagatellmarkt ist. Es kann aber fraglich sein, ob ein solcher Fall nicht z.B. auch die Stellung des Erwerbers auf der vorgelagerten Marktstufe verbessert. In Zweifelsfällen ist (bei Erreichen der unter 1. genannten Umsatzschwellen) eine vorherige Anmeldung vor Vollzug ratsam, um einen Verstoß gegen das Vollzugsverbot zu
vermeiden und Rechtssicherheit zu erlangen.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/06MerkblattzurDeutschen_Fusionskontrolle.pdf
geht immer noch darum...
meingott : Rofl rofl
#7794
18.06.12 10:05
raldinho.....Hmmmm...was soll man zu ihnen noch sagen.
Erst holen sie hier einen Link hervor, der einen halbverhungerten Pakistanis zeigt....und nennen das Quellen
Dann kommen sie mit einem Bericht aus der Baader Zeitung daher aus 2001? löööl
Naja, hier wäre vielleicht wirklich mal eine Operation angebracht, so wie obig beschreiben ;)
Hier mal was zum weiter bilden für sie...Sie scheinen sich mit der Materie nicht all zu sehr beschäftigt zu haben....deswegen vielleicht die vielen Fragen zu ihrem Invest?
http://www.dgap.com/dgap_ir/pdf/DGAP.pdf
meingott : Jo dann noch zu ihren JV in Pakistan
#7780
18.06.12 08:37
Hab nun sämtliche Pressemitteilung im Internet gesucht, wo Nordex so ein JV gemeldet hätte
Leider nix gefunden. Das Nordex dies seinen Aktionären lt einer Meldepflicht, melden muss, brauch ich ja nicht unbedingt erwähnen...oder?
Und der Link von ihnen, mit dem halb verhungerten und offensichtlich nicht all zu glücklichen Höhlenbewohner.....Soll das ein Spendenaufruf sein?
Ich kann nämlich nirgends etwas von der Organisation oder eine Kontonummer erkennen.
Ich hoffe ich konnte helfen
PS: Spendenaufrufe gehören nicht ins Börsenforum
sie wollten hier doch "unbedingt" erwähnen, warum o.g. nicht für das "consortium Nordex/Descon" gelten kann?...bin sowas von "gespannt"...)
sie wissen ja...ich Frage mich und andere hier sehr viel...bin ja kein "Experte" wie sie..?.
...Das Bundeskartellamt ist für Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausschließlich für die Kontrolle von Firmenzusammenschlüssen zuständig. Dabei wird in der Fusionskontrolle nach dem GWB zwischen kontrollpflichtigen und nicht kontrollpflichtigen Zusammenschlüssen unterschieden. Kontrollpflichtige Fälle sind stets vor dem Vollzug der Fusion anzumelden (§ 39 GWB). Für nicht kontrollpflichtige Zusammenschlüsse besteht dagegen weder eine Anmeldepflicht noch eine Pflicht zur Vollzugsanzeige.
Kontrollpflichtige Zusammenschlüsse sind solche Fusionen, bei denen die beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro erzielt haben.
Nicht kontrollpflichtige und nicht anzeigepflichtige Zusammenschlüsse sind solche Fusionen, bei denen der Zusammenschluss keine Inlandsauswirkung hat oder die für kontrollpflichtige Zusammenschlüsse geltenden Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Ausnahmen, die aber für den Klinikmarkt nicht von Belang sein dürften (de minimis-Klausel sowie Bagatellmarktklausel)....
www.wirtschaftslexikon24.net/d/...tellamt/bundeskartellamt.htm
meingott : #7805
#7808
18.06.12 14:21
Von was sprechen sie nun?
Einem JV oder einem Consortium?
###sie wollten hier doch "unbedingt" erwähnen, warum o.g. nicht für das "consortium Nordex/Descon" gelten kann?...bin sowas von "gespannt"...####
Folgendes haben sie ja vor einger Zeit behauptet ...
also ich spreche von kontrollpflichtigen und nicht kontrollpflichtigen Unternehmenszusammenschlüssen...
raldinho : #7805 vielleicht zu Verdeutlichung
#7807
18.06.12 13:12
sie wissen ja...ich Frage mich und andere hier sehr viel...bin ja kein "Experte" wie sie..?.
...Das Bundeskartellamt ist für Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausschließlich für die Kontrolle von Firmenzusammenschlüssen zuständig. Dabei wird in der Fusionskontrolle nach dem GWB zwischen kontrollpflichtigen und nicht kontrollpflichtigen Zusammenschlüssen unterschieden. ...
Joint Venture
Ein Joint Venture ist eine Unternehmenskooperation bzw. eine Art von Unternehmenszusammenschluss....
Im Unterschied zu einer Fusion bzw. einer Übernahme ist das Joint Venture nicht auf einen dauerhaften Zusammenschluss hin ausgerichtet. ...
www.wirtschaftslexikon24.net/d/joint-venture/joint-venture.htm
p.s.: sie dürfen uns auch gerne erläutern ob und warum das GWB, bei nicht kontrollpflichtigen Zusammenschlüssen unterscheidet zwischen JV und Fusion
meingott : #7805
#7808
18.06.12 14:21
Von was sprechen sie nun?
Einem JV oder einem Consortium?
raldinho : ja...
#7782
18.06.12 08:48
meingott : Jo dann noch zu ihren JV in Pakistan
#7780
18.06.12 08:37
Hab nun sämtliche Pressemitteilung im Internet gesucht, wo Nordex so ein JV gemeldet hätte
Leider nix gefunden. Das Nordex dies seinen Aktionären lt einer Meldepflicht, melden muss, brauch ich ja nicht unbedingt erwähnen...oder?
Und der Link von ihnen, mit dem halb verhungerten und offensichtlich nicht all zu glücklichen Höhlenbewohner.....Soll das ein Spendenaufruf sein?
Ich kann nämlich nirgends etwas von der Organisation oder eine Kontonummer erkennen.
Ich hoffe ich konnte helfen
PS: Spendenaufrufe gehören nicht ins Börsenforum
vielleicht sollten sie ein mal bisschen was mehr lesen, was da von den Quellen der "Höhlenbewohner" "behauptet" wird.....
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