Guten Tag an alle Forumsschreiber und Forumsleser !
Nachdem die Ära der IQ Power AG als Muttergesellschaft nun mit der nächsten Beschlussfassung im Zuge der Generalversammlung zu Ende gehen wird und dann das Zeitalter der IQ Power Licensing AG kommen wird, sollte ein Rückblick in die Vergangenheit gestattet sein, um sein eigenes Invest zu überdecken oder zu bestätigen.
Eventuell kann man sich mit der AG - Fusion auch mit der Aktiengattungs – Fusion und Resplit, wie auch mit den neuen Statuten anfreunden, oder auch nicht.
Da ich Jahre lang über ARIVA und WALLSTREET-ONLINE durch verschiedene User mit guten Beiträgen versorgt wurde, und immer über PRO und CONTRA hab mitlesen, möchte ich nun alle an meinen Gedanken teilhaben lassen und stelle euch mein Brainstorming zur Verfügung.
Ich möchte erwähnen, dass ich kein BWLer bin und auch keinen Abschluss an der Wirtschafts-UNI habe und auch kein Jurist bin. Trotzdem möchte ich mit meinem „Hausverstand“ und mit meinem Bauchgefühl an der IQ Power – Diskussion teilnehmen.
Ich habe diese Zusammenfassung selbst gebraucht, um mein Invest zu überdenken.
Insofern habe ich die Vergangenheit aufgearbeitet, Zahlen zusammengestellt und für die Zukunft wichtiges in Erinnerung gerufen. Für alle die nicht an Details und Herleitungen und Links interessiert sind, können ja die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung nachlesen.
Ich denke es werden wohl mehrere Posts werden. Viel Spass beim Lesen :
Die IQ Power AG wurde am 10.11.2004 ins Handelsregister des Kantons Zug eingetragen.
Die erste Eintragung der Aktienzahl lautete auf 35.823.150 Namenaktien zu CHF 0.03 mit einem Aktienkapital von CHF 1.074.694,50 und einer Liberierung zu 100% insofern CHF 1.074.694,50 ( entsprach am 10.11.2004 einem Eurobetrag von rund € 703.887).
Gemäß Schweizerischem Recht Art.632 und 633 und 634 (www.gesetze.ch/sr/220/220_060.htm) beträgt die Mindesteinlage CHF 50.000 bzw. müssen mindestens 20 Prozent des Nennwertes der Aktien bei einem, dem Bankengesetz vom 8. November 1934 unterstellten Institut, zur ausschließlichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden. Ich nehme mal an, dass 100% des Nennwertes der Aktie, also CHF 1.074.694,50 ( waren rund € 703.887 ) bei einer Bank am Gründungstag 10.11.2004 hinterlegt wurden oder a bissal späda.
Gemäß Schweizerischem Recht Art.622 Punkt 4 (www.gesetze.ch/sr/220/220_060.htm) hat der kleinste Nennwert CHF 0,01 (1-Rappen) zu betragen.
Im Gründungsjahr entschied man sich für CHF 0,03 als Ausgabebetrag und insofern einen Faktor 3, um die Möglichkeit auf 1-Rappen Aktien umzusteigen.
Insofern wäre es Ende 2014 auch rechtlich möglich gewesen, alle CHF 0,03 in CHF 0,01 umzuwandeln und die Kapitalerhöhung mit den CHF 0,01 fortzuführen, aber es kam wohl anders.