SER hat das Programm reglementiert.
Hier die Passage aus von der HV 99 , die das Programm ermöglicht:
11. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Gesellschaft wird bis zum 31.10.2000 ermächtigt, eigene Aktien bis zu
zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der
Gegenwert für den Erwerb einer Aktie darf fünf vom Hundert des
Börsenkurses nicht unterschreiten und den Börsenkurs nicht um mehr als
fünf vom Hundert überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der
vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der Einheitskurse für die Aktien an
der Frankfurter Wertpapierbörse – Segment Neuer Markt – während der
letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine
Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die
Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die
erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den
Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt
der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Ein wesentliches
Unterschreiten wird angenommen, wenn der Abschlag vom Börsenkurs 5 %
übersteigt. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens
zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Als maßgeblicher
Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der
Einheitskurse für die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse – Segment
Neuer Markt – während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der
Aktien.
Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung
des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluß einzuziehen.
Nach so starken Steigerungen wie in den letzten Tagen durfte SER heute nicht kaufen, morgen sollte es möglich sein.
Grüße
Bandit