gesetzt. Das wird dann zwar wieder das Verlustgeschäft des Monats für mich, wenn es sich nicht im AUfwärtstrend hält. Nochmal gehe ich aber nicht mit bis 7. Mit dem DWS Top Dividende Fond wäre ich jetzt noch weiter im grün :-(. Was für ein Jammer.
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gesetzt. Das wird dann zwar wieder das Verlustgeschäft des Monats für mich, wenn es sich nicht im AUfwärtstrend hält. Nochmal gehe ich aber nicht mit bis 7. Mit dem DWS Top Dividende Fond wäre ich jetzt noch weiter im grün :-(. Was für ein Jammer.
www.boerse-online.de/aktie/empfehlung/...ve-Zahlen/614434.html
bei näherer betrachtung enthält der obige Link einen negativen EInschlag.
als Jurist kann ich dir versichern, dass das mit der Haftbarmachung so eine Sache ist, die juristisch nicht durchsetzbar ist. Denn wenn dich einer vorsätzlich schädigen will, dann kann er auch heute schon haftbar aus Delikt §§ 823, 826 BGB gemacht werden. Dafür brauchst du noch nicht einmal Verträge zu schließen( andernfalls kann man erleichtert über 280 BGB gehen).
Das Problem ist nur: Wie willst du beweisen, dass der Schaden der dir entstanden sein mag kausal ist durch die Empfehlung? Geht gar nciht bei so einem Massenverkehr! Zudem schreiben die Analysten ja auch immer bewusst alternativ und legen sich nicht fest. Haftbarmachung ist demzufolge schlicht unmöglich. Es gibt zwar erleichterte Haftungstatbestände im Wertpapierrecht. Doch ide beschränken sich meist auf Banken oder offizielle Anlageberatung. Davon distanzieren sich die Analysten ja immer.
Was in den USA zu diesem Thema so läuft kann man sich hier übrigens nicht zum Vorbild machen, denn da läuft das mit der Haftung alles etwas anders.
Und was Wirecard angeht: Wenn sie jetzt unter 8 fällt und mein STop Loss greift, werde ich auf 747206 nie wieder eine Order legen. Dann bleibe ich bei DWS Strategie und Dividende Fonds. Damit hätte ich in denzurückliegenden Stunden ordentlich performt...
keine Bedenken. Wäre anwendbar.
Und zwar 823 II i.V.m. Schutzgesetz. 823 I würde scheitern, weil kein Rechtsgut im Sinne der Norm verletzt ist.
826 geht immer, nur dann muss das ganze vorsätzlich und sittenwidrig geschehen. Aber vor gericht ist das niemals durchsetzbar bzw. beweisbar, deswegen sind diese Normen wenig hilfreich.
ist wie festgenagelt. Sonst alles in grün. Was ist da nur los?
wäre § 823 II einschlägig. Anwendbar ist er sowieso. Ich habe nur gesagt, dass es im Falle eines geeigneten Schutzgesetzes einschlägig ist. Im Aktienrecht wurde da schon einiges vom BGH diskutiert, selbstverständlich kommen da aber alle denkbaren strafrechtlichen Vorschriften in Betracht. Die von thai erwähnte Konstellation würde ja eventuell einen 263 STGB einschlägig werden lassen.
823 I habe ich oben ja ausgeschlossen.
826 ist zwar selten einschlägig, aber anwendbar (!) ist die Norm alle Male. gerade bei Vorliegen eines Straftatbestandes unproblemtisch.
Nein ich bin kein Anwalt. Die Betonung liegt auf Jurist. Ich bin noch kein Volljurist. Was dann daraus noch wird, wird sich noch zeigen.
Aber glaubst du wirklich das Anwälte so undifferenziert sind? Unter den 80 % aller Volljuristen die Anwälte sind, sind etliche besser als die meisten Amtsrichter, wobei letztere quasi den Löwenanteil der Richterschaft ausmachen. Zudem sind die meisten neueingestellten Richter auch noch weiblich....Dazu fällt mir sowieso nichts mehr ein. Aber dazu sage ich hier lieber nichts weiter. ^^
sicher richtig. Richter sind Volljuristen mit sehr guten Noten. Bei den Anwälten gibt es in den mittleren und Großkanzleien aber wesentlich besser bezahlte Stellen, wo die Qualifikation nochmal so gut sein muss. Natürlich ist der Anwalt mittlerer Art und Güte oftmals ein Blutsauger, aber die großen Tiere sind nicht anders. In uns allen stecken kleine Ackermänner.
Mit anwendbar meinte ich noch nicht einmal anwendbares Recht im natioanlen SInne. Eine Norm kann auch nicht anwnedbar sein, weil ihr eine andere im Wege der Spezialität vorgeht (lex specialis derogat legi generali ). § 823 ist z.B. grds. nicht anwendbar im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis §§ 989ff. BGB (Ausnahme bei Straftaten § 992 BGB)
Insofern hat der Anwnedbarkeitsbegriff noch eine weitere Dimension.
deswegen jetzt gerade so überrschend etwas gestiegen?
es könnte sich doch noch amortisieren. Zum Glück bin ich erneut stnadhaft geblieben
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