Halbwissen 2
Verluste sind nach Gesetzesvorlage NICHT Abzugfähig, wenn die "Klitsche" insolvenz beantragt hat! NIX bis 10.000 Euro Abzugsfähig..
Verluste sind nach Gesetzesvorlage NICHT Abzugfähig, wenn die "Klitsche" insolvenz beantragt hat! NIX bis 10.000 Euro Abzugsfähig..