ich bin mir nicht sicher, ob du wirklich verstanden hast was short-selling ist.
Die haben sich da keine weiteren aktien ins depot gelegt...
Sondern: Sie haben von den Aktien, die sie sich geliehen haben, weitere verkauft, die sie später wieder zurückkaufen müssen....
Anbei noch mal ein früheres Posting genau zu dem Thema:
Ihr könntet doch einfach mal ins Gesetz schauen, was zu melden ist, oder?
Hier ein paar Quellen:
www.bafin.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/...templateQueryString=nlposv
www.bafin.de/SharedDocs/...tation/2012/kon_1012_nlposv_wa.html
www.gesetze-im-internet.de/wphg/BJNR174910994.html
bvai.de/fileadmin/PDFs/DE/...r.236-2012_Stand_-_14.03.2012.pdf
Und hier die genaue Angabe aus der EU-Verordnung mit der Definition von Leerverkäufen (aber nur lesen wenn ich für meine Mühen mal nen Stern kriege :-) )
Leerverkauf“ im Zusammenhang mit Aktien oder Schuld
instrumenten einen Verkauf von Aktien oder Schuldinstru
menten, die sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Ver
kaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befin
den, einschließlich eines Verkaufs, bei dem der Verkäufer
zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung
die Aktien oder Schuldinstrumente geliehen hat oder eine
Vereinbarung getroffen hat, diese zu leihen, um sie bei der
Abwicklung zu liefern; diese Begriffsbestimmung umfasst
nicht:
i) den Verkauf seitens einer der Parteien einer Rückkauf
vereinbarung, bei der die eine Partei der anderen ein
Wertpapier zu einem festgesetzten Kurs verkauft und
die andere Partei sich verpflichtet, dieses Wertpapier
zu einem späteren Zeitpunkt zu einem ebenfalls fest
gesetzten Kurs zurückzukaufen;
ii) die Übertragung von Wertpapieren im Rahmen einer
Wertpapierleihe-Vereinbarung oder
iii) den Abschluss eines Terminkontrakts oder eines anderen
Derivatekontrakts über den Verkauf von Wertpapieren
zu einem bestimmten Kurs zu einem künftigen Zeit
punkt;
Konkret: Wenn sich ein Leerverkäufer die Akten geliehen hat und sich verpflichtet hat die Aktien zurückzugeben (auf Termin) ist das ein normales Termingeschäftund noch kein Leerverkauf. Erst wenn er die geliehenen Wertpapiere während der Leihfrist an der Börse oder OTC an einen Drittenn veräußert, dann liegt ein meldepflichiger Leerverkauf vor.....
Somit ist die Quote der geliehenen Wertpapiere höher als die leerverkaufte Menge.... Aber diese Quote ist nicht meldepflichtig.
Die haben sich da keine weiteren aktien ins depot gelegt...
Sondern: Sie haben von den Aktien, die sie sich geliehen haben, weitere verkauft, die sie später wieder zurückkaufen müssen....
Anbei noch mal ein früheres Posting genau zu dem Thema:
Ihr könntet doch einfach mal ins Gesetz schauen, was zu melden ist, oder?
Hier ein paar Quellen:
www.bafin.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/...templateQueryString=nlposv
www.bafin.de/SharedDocs/...tation/2012/kon_1012_nlposv_wa.html
www.gesetze-im-internet.de/wphg/BJNR174910994.html
bvai.de/fileadmin/PDFs/DE/...r.236-2012_Stand_-_14.03.2012.pdf
Und hier die genaue Angabe aus der EU-Verordnung mit der Definition von Leerverkäufen (aber nur lesen wenn ich für meine Mühen mal nen Stern kriege :-) )
Leerverkauf“ im Zusammenhang mit Aktien oder Schuld
instrumenten einen Verkauf von Aktien oder Schuldinstru
menten, die sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Ver
kaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befin
den, einschließlich eines Verkaufs, bei dem der Verkäufer
zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung
die Aktien oder Schuldinstrumente geliehen hat oder eine
Vereinbarung getroffen hat, diese zu leihen, um sie bei der
Abwicklung zu liefern; diese Begriffsbestimmung umfasst
nicht:
i) den Verkauf seitens einer der Parteien einer Rückkauf
vereinbarung, bei der die eine Partei der anderen ein
Wertpapier zu einem festgesetzten Kurs verkauft und
die andere Partei sich verpflichtet, dieses Wertpapier
zu einem späteren Zeitpunkt zu einem ebenfalls fest
gesetzten Kurs zurückzukaufen;
ii) die Übertragung von Wertpapieren im Rahmen einer
Wertpapierleihe-Vereinbarung oder
iii) den Abschluss eines Terminkontrakts oder eines anderen
Derivatekontrakts über den Verkauf von Wertpapieren
zu einem bestimmten Kurs zu einem künftigen Zeit
punkt;
Konkret: Wenn sich ein Leerverkäufer die Akten geliehen hat und sich verpflichtet hat die Aktien zurückzugeben (auf Termin) ist das ein normales Termingeschäftund noch kein Leerverkauf. Erst wenn er die geliehenen Wertpapiere während der Leihfrist an der Börse oder OTC an einen Drittenn veräußert, dann liegt ein meldepflichiger Leerverkauf vor.....
Somit ist die Quote der geliehenen Wertpapiere höher als die leerverkaufte Menge.... Aber diese Quote ist nicht meldepflichtig.
Werbung
