Hässliche Fakten: wohin eine ungebremste Geldmengenausweitung führt, hat die Geschichte schon hinlänglich gezeigt: geradewegs in die Hyperinflation. Wie etwa 1922/23 in Deutschland und Österreich, in jüngster Zeit in Simbabwe oder in Venezuela. Es reicht ja sogar schon die derzeit von der EZB verursachte „Asset price inflation“ (Vermögenspreisinflation) in Euro-Land, die es den Jungen so gut wie unmöglich macht, Immobilien in annehmbaren Lagen zu erwerben. Die (beabsichtigte?) Proletarisierung der Gesellschaft schreitet dadurch zügig voran. Nicht auszudenken, welch irreparablen Schaden unsere einst – lang, lang ist‘s her – freie Gesellschaft durch eine Umsetzung der MMT nehmen würde.
ef-magazin.de/2019/05/22/...y-geldtheoretischer-voodoo-zauber
Thema: Progressionsvorbehalt
KK2019 & pinktree, im Prinzip, habt ihr Recht.
Aber das Problem, ein Ehepaar, Sie verdient voll und er bezieht Lohnersatzleitung/en.
Wie wird veranlagt? Getrennte Veranlagung, oder gemeinsame Veranlagung?
Nun klar, bei einer getrennten Verlagung, mit nur einer Lohnersatzleistung/en,
wird keine Einkommensteuer festgesetzt, der Progressionsvorbehalt, läuft ins leere.
Aber Sie, wird wie nach Steuerklasse I veranlagt, die Einkommensteuer, wird dementsprechend hoch festgesetzt. Eine gemeinsame Veranlagung führt, im dem obigen genannten Steuerfall, zur Höchststeuer, zum Spitzensteuersatz.
Sage nur dazu: arbeiten lohnt sich nicht. Lass mich arbeiten, oder lass mir arbeiten?
Viel besser: lass andere arbeiten.