welchen Sinn machen eigentlich Vorzugsaktien -

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Porsche Vz (alt) kein aktueller Kurs verfügbar
 
FredoTorpedo:

welchen Sinn machen eigentlich Vorzugsaktien -

 
01.12.06 10:39
mir ist nicht ganz klar, welche Rechte und welchen Nutzen ich beim Erwerb von Vorzugsaktien habe.

Beispiel:
Porsche Vorzugaktien: Haben z.Z. einen Kurs von ca. 880€, angekündigt wurde eine Dividende von 6€ plus 3€ Sonderdividende bei einem Gewinn von 78€/VZ-Aktien.

Das ist eine mickrige Rendite.

Sollte die Autokonjunktur zurück gehen, kann durch eine kleine Kursrutsch in kurzer Zeit der Ertrag von 10-Jahren futsch sein.

Da ich auch kein Stimmrecht habe, kann ich die Geschicke des Unternehmens nicht beeinflussen.  Gilt besonders bei Firmen, bei denen die Stämme fest in einer Hand sind und nur VZs gehandelt werden. Damit wäre auch die Kurs-Fantasie bzgl. möglicher Übernahmen oder Beteiligungen weitgehend raus.

Ich bin letzlich nur ein Kapital-Bereitsteller mit trauriger Rendite und ohne Möglichkeit der Einflußnahme.

Stimmt das oder sehe ich das zu schwarz oder total falsch ? Könnte ich mit bestimmen, dass von den 78€ gewinn pro VZ bei Porsche ein höherer Anteil als 9€ ausgeschüttet wird ? Oder mitbestimmen, wofür der nicht ausgeschüttete Anteil verwendet wird ?

Was sollte mich bewegen, an der von Porsche geplanten Kapitalerhöhung bei VZs teilzunehmen ?

Habe Porsche hier als Beispiel genannte, das gilt aber auch für viele ander VZs. Würde mich freuen, mal einige kompetente Meinungen zu hören (oder auch den Verweis auf einen anderen Thread hierzu, falls der schon ex.)

Gruß
FredoTorpedo
checkerlarsen:

fredo torpedo coller name übrigens.

3
01.12.06 10:46
Unterschieden wird zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien.

Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen „Vorzug“, in der Regel eine höhere Dividende und einen Nachzahlungsanspruch bei Dividendenausfall. Wird für zwei Geschäftsjahre keine Dividende ausgeschüttet und steht für das dritte Jahr kein Dividendenbeschluss auf der Tagesordnung zur Hauptversammlung, so verliert der Vorzug seinen Vorzug und wird wie eine Stammaktie behandelt. Damit ist auch der Vorzug auf der Hauptversammlung stimmberechtigt, solange eine Dividendenzahlung ausbleibt (§ 140 Abs. 2, Satz 1 AktG). Unter bestimmten anderen Umständen sind Vorzüge auf gesonderten Versammlungen der Vorzugsaktionäre stimmberechtigt (§ 141 AktG).

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