Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Einwendungen, insbesondere der Frage der Schlechterstellung der Gläubiger etwa aufgrund einer tatsächlichen Anfechtbarkeit der Rückzahlungen an Herrn Rösch im Jahre 2008 ohne einer fehlerhaften zugrunde liegenden Betrachtung, #0000ff">käme in Betracht, wenn durch ergänzenden Tatsachenvortrag mit entsprechenden Belegen, der mangelnde Sachvortrag, den #0000ff">das Landgericht erkannt hat, beseitigt werden könnte. Allerdings ist dies im vorliegenden Verfahren, insbesondere auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde #0000ff">nicht mehr möglich.
Kann also Andy nichts mehr vorbringen was ihm eine Rückzahlung garantiert....So verstehe ich das jetzt...............mhhhh......