Um die Interhandel-Affäre zu verstehen, sollten Sie diese Mini-Einführung in sieben Punkten lesen:
1. Die Firma Interhandel hiess vor einer Namensänderung I.G. Chemie Basel. Sie war 1928 als Tochter des mächtigen deutschen Konzerns I.G. Farbenindustrie, Frankfurt, gegründet worden mit dem Hauptziel, Fluchtgelder [z.B. Lizenzerträge aus dem Ausland] dem deutschen Fiskus zu entziehen und Auslandbeteiligungen der I.G. Farben zu verwalten. So galt die I.G. Chemie offiziell als die Muttergesellschaft der amerikanischen Farbentochter, die, ebenfalls nach Namensänderung, General Aniline and Film Corp. (GAF) hiess. Das finanzielle "Nervenzentrum" des I.G.-Farben-Ablegers in Basel war die Privatbank Eduard Greutert, die nach dem Tod des Inhabers als Bank Hans Sturzenegger & Cie. weitergeführt wurde.
2. Die I.G. Chemie war auf dreifache Weise eng an ihre deutsche Mutterfirma gebunden:
a) Personell: Der Aufsichtsratsvorsitzende der I.G. Farben, Hermann Schmitz, war zugleich VR-Präsident von I.G. Chemie; das Kader war z.T. deutsch.
b) Dividendengarantievertrag: Die I.G. Farben hatte eine Option, die I.G. Chemie jederzeit vollumfänglich zum Buchwert zu übernehmen. Als Kompensation hatten die I.G.-Chemie-Aktionäre Anrecht auf eine mindestens gleich hohe Dividende, wie sie die I.G. Farben ausschüttete.
c) Stimmrechtskonstruktion: Eine Serie von Vorzugsaktien in deutscher Hand ergab ein Übergewicht.
3. Bei Kriegsausbruch im September 1939 erteilte das Reichswirtschaftsministerium den deutschen Multis Weisung, Ihre Beteiligungen in neutralen Staaten zu tarnen. Die I.G. Farben gab 1940 die Personalunion an den Spitzen von I.G. Farben und I.G. Chemie auf und verzichtete auf ihre Option aus dem Dividendengarantievertrag, der für aufgelöst erklärt wurde. Die I.G. Chemie beantragte daraufhin 1941 bei der dafür zuständigen Schweizerischen Clearingkommission, als rein schweizerische Firma anerkannt zu werden. Die Kommission hat den Entscheid wegen "grösster Bedenken" vertagt. In Amerika wurde inzwischen die GAF als "Feindvermögen" beschlagnahmt und der Zwangsverwaltung unterstellt.
4. Bach dem Krieg wurde die I.G. Chemie wie alle deutschen Guthaben in der Schweiz zunächst blockiert. Eine erste Buchprüfung durch die Schweizerische Verrechnungsstelle (SVSt) stützte eher die These, die Firma sei jetzt rein schweizerisch. Der Bericht stiess auf grosse Opposition. 1946 wurde eine zweite, umfassendere Buchprüfung des Komplexes I.G. Chemie/Sturzenegger vorgenommen; Teamchef war der SVSt-Revisor Albert Rees. Der als "Rees-Bericht" bekannt gewordene Report listete viele begründete Zweifel an der These auf. Trotzdem wurde der Bericht von der SVSt-Leitung in einem für die Firma insgesamt positiven Sinn zusammengefasst, worauf Interhandel aus der Blockade entlassen wurde. Die Allierten wurden von der Schweiz in diesem Sinne informiert. Als weissgewaschene "schweizerische" Mutterfirma verlangte Interhandel nun von den USA die Herausgabe der Tochterfirma GAF. Die US-Regierung lehnte ab und verwies Interhandel auf den Gerichtsweg.
5. Das angerufene US-Gericht verlangte von Interhandel/Sturzenegger die Herausgabe sämtlicher Akten. Die Schweizer Kläger behielten die wichtigsten Akten unter Verschluss. Sie behalfen sich mit einer Gefälligkeits-"Beschlagnahme" der heissen Akten durch die Bundesanwaltschaft. Als Motiv dafür wurde die Gefahr einer Verletzung des Bankgeheimnisses angegeben. Vor dem US-Gericht blieben die Schweizer aber damit erfolglos.
6. Ab 1958 übernahm der Direktionspräsident der Schweizerischen Bankgesellschaft, Alfred Schäfer, das Ruder bei Interhandel. Nach dem Wahlsieg Kennedys gelang es ihm, mit Justizminister Robert Kennedy eine aussergerichtliche Einigung über den Fall Interhandel/GAF auszuhandeln: Die GAF wurde liquidiert, und die Interhandel erhielt etwas weniger als die Hälfte des Erlöses, etwa 515 Millionen Franken. Daraufhin fusionierte die SBG mit der Interhandel und wurde so schlagartig zur grössten Schweizer Bank,
7. In den achtziger Jahren klagte die I.G. Farben in Liquidation vor deutschen Gerichten (vergeblich) gegen die SBG mit der These, die I.G. Chemie/Interhandel sei stets deutsch beherrscht gewesen und es habe ein treuhänderisches Verhältnis zur I.G. Farben bestanden. Die deutschen Anwälte wollten zur Stützung ihrer These den "Rees-Bericht" heranziehen. Daraufhin hat der Bundesrat dieses Dokument mit einer strikten Sperre versehen, die heute noch absolut gültig ist. Nur die Historikerkommission Bergier wird befugt sein, den Bericht zu lesen.
Punkt 6 ist sehr interessant.
Ansonsten würde ich mich sehr zurückhalten mit einem Einsatz in diese Aktie.
Da sind Dinge möglich, die .... Ich bin zwar gerne Zocker, aber mit abschätzbaren Risiko.
Mein Tipp: Beobachten, staunen und Finger weglassen. Dagegen ist Calypte ein konservatives Investment
gruß hannes