Hallo in die Runde
Hatte leztlich Kommentare zum ESM gelesen. Fand ich sehr interessant. Journalisten fragen sich, ob hier eine Pumpe installiert werden soll. Hier der Vertrag:
http://eurodemostuttgart.files.wordpress.com/2012/...vertragstext.pdf
In Art. 8-10 sind die Einzelheiten zum Geldtransfair geregelt. Art. 8 beschränkt sich zunächst auf den maximal autorisierten Betrag 700 MRD EUR und eine Stückelung, sowie werden eingezahlte und abrufbare Anteile definiert. Soweit so gut. Mit 80 MRD soll er vorerst bestückt werden. Auch verstanden. Die 80 MRD können vom Gouverneursrat wieder aufgefüllt werden, wenn jemand den ESM anzapft. Check!
So wie sich das von 8-9 liest, sind 700 MRD die Obergrenze vom ESM. Dann kommt jetzt aber der Art. 10. Also, so wie ich den verstehe, bedeutet das, dass das Stammkapital, welches ja die 700 MRD EUR sind, vom Gouverneursrat überprüft und geändert werden kann.
Hier Arr. 10 in deutsch, in englisch klingt er auch nicht lustiger:
1. Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden denESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
Jetzt fragt man sich, ist der Bundestag noch beteiligt oder nicht. Aufschluss darüber kann m.E. nur der in diesem Absatz vorhandene Satz bringen:
Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben
Was bedeutet dieser Beschluss? Auf diesen Art. bezogen oder auf die einmalige Notifizierung des ESM. Müssen diese ESM Mitglieder bei jeder Änderung des Stammkapitals notifizieren, also zustimmen oder wie ist das zu verstehen?
So klingt der Spaß in englisch:
1. The Board of Governors shall review regularly and at least every five years the maximum lending volume and the adequacy of the authorised capital stock of the ESM. It may decide to change the authorised capital stock and amend Article 8 and Annex II accordingly. Such decision shall enter into force after the ESM Members have notified the Depositary of the completion of their applicable national procedures. The new shares shall be allocated to the ESM Members according to the contribution key provided for in Article 11 and in Annex
Hab ich jetzt Paranoja?
Für mich liest sich das leichtflüchtig so, aja, die ESM-Mitglieder müssen ja zustimmen, aber wenn man das genau liest, dann frage ich mich, müssen sie tatsächlich zustimmen, oder haben die lustigen Polits hier einen Satz reingebaut, der dies nur antäuscht, und sich eigentlich auf die einmalige Notifizierung des ESM bezieht. Hätte man tatsächlich Zustimmung gefordert, würde man doch einfach schreiben, die Mitglieder müssen zustimmen (kurzgefasst). Aber ist das gemeint? Scheinbar müssen doch die applicable national procedures notifiziert werden und die würde ich so verstehen, dass es anwendbare nationale Prozeduren sind, die in Zusammenhang mit ESM der Member stehen.
Wenn das so ist, was wird das Gericht dazu sagen?