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Ein Filing von heute ( gestern) geht mir bei den Links zu den neuen Docs ab.
Die Erklärung der Debtors, dass es keine Entgegnung zur Abtretung der WMB Aktien gibt, mit angehängter Order dies zu genehmigen, da es keine Entgegnung gäbe.
In den Staaten waren einige Mitaktionäre darüber leicht geschockt, denn es wird vermutet, dass am Besitz der WMB Aktien die Möglichkeit hängt Claims gegenüber JPM geltend machen zu können. Bitte nicht direkt dagegen aufrechnen, dass die Aktien abgetreten sein müssen um Kapitalverluste für die Steuerrückerstattung geltend machen zu können. Das eine ist eine rechtliche Basis um per GEricht Schadenersatznsprüche gegen eine andere Partei geltend zu machen, das andere ist ein Anspruch gegen die Steuerbehörde!
Nach meinem Verständnis müssten erst die Ansprüche gegen JPM geregelt werde und dann erst könnte durch Abtretung der Kapitalverlust aktiviert werden.
Nun machen sich die "Amis", speziell @lawrencemany auf yahoo dadurch Hodffnung, dass D.Hoffman im Nov.2011, rechtzeitig eine Entgegnung eingereicht hat.
http://messages.finance.yahoo.com/...p;mid=790623&tof=1&frt=2
Dies trifft m.M. den Kern der Sache nicht ganz.
M.M. richtet er seine Entgegnung gegen die Abterertung von Assets im Rahmen des GSA. Und hier auch nur allgenmein.
Eine direkte Entgegnung zur Motion der Debtors auf Abtretung der WMB Aktien kann ich nicht erkennen.
Somit muss ich mit heftigem Bauchgrimmen anerkennen, adss Rosen zumindest formal recht hat.
Ich hoffe nur, dass JMW diese Order nicht unterzeichnet ,um keine Fakten zu schaffen, die nach einer, soweit ich das sehen kann, sehr wahrscheinlichen Abkehnung des POR V6+, dem widerspricht aber irreversiblen Schaden bedeuten würde.
Erklärung der Debtors, dass es keine Entgnung zur Abtretung der WMB Aktien gibt.
http://www.kccllc.net/documents/0812229/0812229110708000000000005.pdf
Entgegnng von D. Hoffman zum GSA?
http://www.kccllc.net/documents/0812229/0812229101109000000000001.pdf
Persönliches Statement:
In meinen Augen haben die Anwälte des EC wieder mal sehr langsam, hier zu langsam, geguckt.
Sleep well!!!
Zum Glück gibt es engagierte Einzelaktionäre, D.Shutvet, J. Berg, B.Mason, D.Hoffman, A.Iverson, N. Thoma, B.Haper,....und uns...sofern wir auch aktiv sind.
Ich halte es für einen Irrglauben unseren tollen Anwälte werden es schon richten, es kommt auf uns jeden selbst und, dass er aktiv ist, an!
susmann erscheint vor gericht und spieltdie anderen parteien gegeneinander aus!!
Hoffe wir schiesen jetzt mal scharf und nicht nur mit platzpatronen
dass wir montag noch zügig aus dieser Lügenbude rauskommen!
... das es für alle, ausser für uns und das EC, richtig eng wird ... :-)
Hallo liebe WaMu-Freunde,
nach dem ich mich nun eine zeitlang nicht an Diskussionen in unserem Forum beteiligen konnte, die Geschehnisse in unserem Forum bis jetzt auch nicht zurückgelesen habe oder vielmehr nicht verfolgen konnte, werde ich damit nun anfangen dies pö a pö nachzuholen. Bevor ich damit aber anfange, möchte ich als erstes mit einer Aufarbeitung zu den Cayman TPS Jungs beginnen, die ich über die Zeit nebenbei angefangen habe auszuarbeiten, in zeitlich versetzten Beiträge zu diesem Thema, einzustellen und zu behandeln. Es gibt leider immer wieder Phasen, da müssen berufliche, als auch familiäre Dinge vorrangiger behandelt werden, die einen sehr beanspruchen können, von daher ist es dann auch nicht möglich sich anderen Sachen, obwohl man dies gerne möchte, zu widmen. Jetzt wo ich ein wenig Zeit habe, möchte ich euch an meinen Recherchen und Ausarbeitungen teilhaben lassen, die wie schon erwähnt, einige Themen zu den Cayman TPS Jungs beinhalten.
Ich habe mich die letzten Tage und Wochen mit dem Thema “die Cayman TPS Jungs und ihre Ansprüche“, als auch mit den Forderungen der TPS Jungs gegenüber WMI und JPMC, mal versucht auseinander zu setzen. Eine wirklich sehr interessante Geschichte mit Details, die nicht unbedingt auf Anhieb zu verstehen sind und ich weiß auch nicht, ob es mir so gelungen ist, wie ich durch unzählige Stunden zu dem Thema damit verbracht habe, die Bedeutung um die Cayman TPS, HELOCs, HELs und Vorzugsaktien, OTS, FDIC, JPMC, WMB, WMPF und Universal Street, besser zu verstehen. Aber zu mindestens habe ich mir jetzt über die Zeit einige recht interessante Dinge erlesen können, die ich nun durch die Einstellung mehrerer Beiträge und Ausführungen dazu, mit euch teilen möchte.
Die Cayman TPS treten ja als das Black Horse Gruppe auf, deren Vorzugsaktien hier im Plan von Rosen als “Reit-Serie“ klassifiziert wurde und von Rosen im Rang für Abfindungszahlung als Klasse 19 eingeordnet wurden. Die Black Horse Gruppe wird in dem WaMu Verfahren von den Anwaltskanzleien Brown Rudnik LLP (Robert Stark) und von Campbell & Levine LLC vertreten, als auch durch neu hinzugezogenen Anwaltskanzleien. Da ich am Anfang die Zusammenhänge zur OTS, FDIC und JPMC, als auch innerhalb des Konstrukts von WMI, WMB, Universal Street und der WMPF nicht so richtig einordnen konnte, auch die Ablehnung durch das Gutachten (Opinion) von Mary Walrath nicht so richtig verstanden habe, wollte ich diese Sachverhalte als Anlass nehmen, um in Bezug auf die eingeforderten Ansprüche, die Ablehnung der Forderungen von Mary Walrath zu den TPS Jungs, diese mal näher zu beleuchten.
Bevor ich jedoch auf andere Fragen zu den Themen Cayman TPS eingehe, möchte ich als erstes mit meiner jetzigen Ausführung zu den Vorzugsaktien beginnen und die Vorzugsaktie (Trust Preferred Securities) euch mal ein wenig näher bringen. Dazu habe ich mich der englisch beschriebenen Erklärung auf Wikipedia bedient und diese Seite für euch übersetzt, damit ihr, oder sagen wir mal für die, die die Bedeutung der Vorzugsaktien nicht näher kennen, ein besseres Verständnis dafür bekommen. Da ich durch meine Recherchen auch längere Zeit daran gesessen habe, den Gebrauch und die Bedeutung solch einer Vorzugsaktie zu verstehen, hoffe ich jetzt sehr, dass ich nun durch meine Übersetzung, als auch durch meine persönliche Ergänzungen zu der jetzigen Ausführung “die Vorzugsaktie“ beitragen kann, ein besseres Verständnis für die Vorzugsaktien zu bekommen.
Es ist keine leicht Kost, das schon einmal vorweg, dennoch wage ich den Versuch, die ganze Thematik um die TPS Jungs nacheinander durch mehrere Beiträge auszuführen und zu behandeln. Da ich noch zu anderen Ausführungen die ich als Beiträge einstellen möchte, Texte übersetzen muss, werden die Beiträge auch noch ein wenig Zeit benötigen. Aber auch diese Themen, die ich dann behandeln werde und möchte, werden sich interessante Details zu den Cayman TPS Jungs für euch ableiten lassen.
Hier der Link zum Thema Trust Preferred Securities auf der englischsprachigen Wikipedia Seite:
http://en.wikipedia.org/wiki/Trust-preferred_securities
Was sind Vorzugsaktien (Trust Preferred Securities oder auch TRUPS genannt)?
Ein Trust Preferred Security (Vorzugsaktie) ist ein Wertpapier, deren Merkmale Eigenkapital (HELs) und Schulden (Fremdkapital = HELOCs = selber aufgenommene Darlehen) Attribute besitzen. Eine Gesellschaft (WMPF = WaMu Cayman = die Firma) gibt Vorzugsaktien für die Schaffung von Schuldverschreibungen für neue Investoren heraus, während der Treuhänder (WMI oder auch die WMPF) diese Ausgabe für Vorzugsaktien erstellt. Die Vorzugsaktien werden in der Regel durch die Holdinggesellschaften (WMI oder die WMPF = als eigenständige Gesellschaft) der Banken ausgestellt, die die Tilgung und die Zinszahlungsraten für bis zu 5 Jahre erlauben.
Das Wertpapier (Vorzugsaktie) ist ein Hybrid-Wertpapier mit beiden Merkmalen, den nachrangigen Verbindlichkeiten (Schulden = HELs = Haus Eigenkapital Darlehen) und die Vorzugsaktie (Verzinsliches Wertpapier durch Einsetzung dieser HELOCs = Home Equity Line of Credit = eigene Schulden durch aufgenommene Darlehen), so dass es in der Regel sehr langfristig Investitionen sind (30 Jahre oder mehr), es aber dem Emittenten ermöglicht wird, eine vorzeitige Tilgung, durch die festgelegten oder variablen Zinszahlungsraten für den Nennwert auszulösen.
Die wichtigsten Vorteile dieser Hybrid-Eigenschaften sind günstige Steuern, Buchhaltung, und die Darlehen Behandlung. Vorzugsaktien haben einen zusätzlichen Vorteil gegenüber anderen Arten von hybriden Wertpapieren (ähnliche Arten wie Schulden direkt an Investoren herausgeben ohne zwischenzeitliches Vermögen), die, wenn sie von einer Holdinggesellschaft von Banken ausgegeben werden, sie als Kapital behandelt werden sollen ( Eigenkapital / Eigenmittel), nicht als Schulden für regulatorische Zwecke (steuerliche Absetzung bei der Bundessteuerbehörde IRS = Finanzamt). Dies unterscheidet sich von der Zahlung von Dividenden auf andere Wertpapiere, die auf ein Ergebnis nach Steuern als Gewinn vor Steuern berechnet werden. Aus diesem Grund werden Vorzugsaktien (Trust Preferred Securities) überwiegend von Holdinggesellschaften von Banken ausgegeben, auch wenn jedes Unternehmen sie ausstellen kann.
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Definition Hybrid: http://de.wikipedia.org/wiki/Hybrid (unter Punkt “Wirtschaft“ nachzulesen)
Der Ausdruck Hybrid bedeutet „etwas Gebündeltes, Gekreuztes oder Gemischtes“. Es stammt ab von dem lateinischen Fremdwort griechischen Ursprunges Hybrida.
Eine Hybridanleihe (Eigenkapitalähnlich) hat für den Anleger einerseits Vorteile durch einen Zinsaufschlag gegenüber konventionellen Anleihen (z. B. Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture genannt), andererseits muss er ein höheres Risiko tragen, da diese Anleihen (Darlehen) im Insolvenzfall des Unternehmens nachrangig abgewickelt werden.
Hybridkapital sind Kapitalinstrumente, die sich weder eindeutig als Eigenkapital noch als Fremdkapital (Schulden durch aufgenommene Darlehen) einordnen lassen, weil sie zum Beispiel Verluste tragen, andererseits aber auch kündbar sein können. In einem Kommentar zur Entscheidung der EU-Kommission zu der Frage der Haftung bei den deutschen Landesbanken schreibt Bernd Ziesemer im Handelsblatt:
"Die Idee" eigenkapitalähnlicher "Bilanzwerte (vulgo Hybridkapital) gehört zu den neueren Erfindungen der Finanzwirtschaft". Als Finanzmarkttitel können sie die Eigenschaften unterschiedlicher Wertpapiertypen vereinigen, z. B.: Anleihen (Darlehen), die mit einem Versicherungsvertrag kombiniert sind.
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Die Struktur oder der Aufbau: (Structure)
Die ausstellende Gesellschaft stellt /benennt den Treuhänder (ein verbindender / zusammenführender Treuhänder ist auch üblich) und hält 100% der Stammaktien als das Vermögen. Der Treuhänder gibt dann Vorzugsaktien an die Kapitalanleger aus. Der ganze Erlös aus der Ausgabe von Vorzugsaktien wird an die Gesellschaft (WMPF) bezahlt. Im Austausch gibt das Unternehmen / die Bank (WMB) nachrangige Schulden (HELs = Eigenkapital = Schulden durch selber vergebene Darlehen) an den Treuhänder (WMPF) aus, die im Wesentlichen denselben Fristen unterliegen wie die von den Treuhänder ausgegebenen Vorzugsaktien (HELOCs = Schulden durch aufgenommene Darlehen). Alle Schritte, ausgenommen die Einsetzung des Treuhänders, kommen gleichzeitig vor. Wenn die ausstellende Gesellschaft eine Holdingsgesellschaft von Banken ist, wird diese auch in der Regel die Garantien für das Interesse und die Auszahlungen (Dividenden) für die Treuhänder Vorzugsaktien übernehmen.
Vorteile: (Advantages)
Vorzugsaktien (Trust Preferred Securities) werden von Holdinggesellschaften von Banken für ihre günstigen Steuern, Buchhaltung und ihre vorteilhafte Kapital Behandlungen eingesetzt. Insbesondere die nachrangigen Schuldverschreibungen (HELOCs) von Wertpapieren werden wie Schuldverpflichtungen von der IRS besteuert, so Zinszahlungen abzugsfähig sind. Dividenden auf Vorzugsaktien werden im Vergleich dazu als Ergebnis nach Steuern gezahlt. Die Gesellschaft kommt daher in den Genuss, dass sie für die Finanzierung deutlich geringere Kosten hat.
Wenn sie durch eine Holdinggesellschaft von Banken herausgegeben werden (Vorzugsaktien = HELOC), werden sie eher als Kapital und nicht als Verbindlichkeiten (Schulden) unter den Bankengesetzgebungen behandelt und werden als das hochwertigste Kapital geführt (Kapital der Reihe A-1) wenn sie bestimmte Eigenschaften haben. Da die Summe von Verbindlichkeiten (wie z.B. Einlagen = Fremdkapital (selber aufgenommene Darlehen) = HELOCs) die ein Bankinstitut möglicherweise haben kann, auf ein Vielfaches durch Eigenkapital (HELs) beschränkt werden, dadurch ist diese regelnde Behandlung in hohem Grade vorteilhaft und wird von der Holdinggesellschaft als des Treuhänders bevorzugte Struktur favorisiert.
Um als Kapital der Reihe A-1 berechtigt zu sein, müssen z.B. diese Finanzierungen für mindestens fünf Jahre in Folge als Sperrfrist für Ausschüttungen an Vorzugsaktionäre zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen alle Konzerninternen Darlehen (HELs) für nachrangige Schulden (HELOCs) untergeordnet werden und die längste durchführbare Laufzeit haben. Die Summe dieser Finanzierungen, zusammen mit anderen kumulativen (Zuwachsraten) Vorzugsaktien einer Holdinggesellschaft von Banken, kann das Kapital der Reihe A-1 umfassen und setzt bis zu 25% der Summe aller Kernkapital Elemente, einschließlich der kumulativen (Zuwachsraten) dauerhaften Vorzugsaktien des Treuhänders Vorzugsaktien fest. Nicht-Finanz Gesellschaften benutzen eher weniger diese komplexen Strukturen, wie z.B. die Ausstellung von nachrangigen Schulden direkt an die Öffentlichkeit zu verwenden.
Nachteile: (Disadvantages)
Die wichtigsten Nachteile der Vorzugsaktien sind die Kosten. Weil die Vorzugsaktien für alle Emittenten von herausgegebenen Schuldtiteln nachrangig untergeordnet sind und in der Regel über Eigenschaften wie die vorzeitige Tilgung und optionale Stundung von Zinszahlungen haben, zieht dies hohe Zinssätze für die Kapitalanleger (Investoren) nach sich. Diese Raten werden viel höher sein als gewöhnliche ältere Schulden oder nachrangige Schulden. Die Emissionskosten sind ebenfalls hoch. Die Anlagenbanken nehmen eine große Zeichnungsgebühr für die Wertpapiere, um sie an die Öffentlichkeit zu verkaufen, und die gesetzlichen und buchhalterischen Gebühren werden ebenso hoch sein. Sie werden auch für den Misserfolg von einigen Banken während der jüngsten Finanzkrise verantwortlich gemacht worden.
Collins Änderung: (Collins amendment)
Die Dodd-Frank Wall Street Reform und das Konsumentenschutzgesetz umfasst eine Bestimmung, die “Vorzugsaktien vom Mindesteigenkapital von Holdinggesellschaften von Banken ausschließen würden“, obwohl sie einige Ausnahmen vorgesehen hatten, um es diese Holdinggesellschaften bei diesem Übergang (Reformen) in Übereinstimmung mit dem Gesetz, zu erlauben, einschließlich der Ausnahme seit dem 31.Dezember 2009 für Holdinggesellschaften von Banken mit weniger als $15 Milliarden in Konzernvermögen und eine Ausnahme für kleine Holdinggesellschaften von Banken im Rahmen unter der Grundsatzerklärung des Gouverneursrat für kleine Holdinggesellschaften von Banken.
Dazu hier noch ein Link zu der sehr interessanten Darstellung, was es mit dem Bundesgesetz zu der Dodd-Frank Wall Street Reform auf sich hat und warum diese Reform geschaffen wurde:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dodd-Frank_Act
Hier ein Absatz aus der beschriebenen Dodd Frank Reform:
Der Dodd–Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act („Dodd-Frank Act“) ist ein Bundesgesetz, welches als Reaktion auf die Finanzmarktkrise von 2007, das Finanzmarktrecht der Vereinigten Staaten umfassend ändert. Der Dodd-Frank Act umfasst insgesamt 15 Titel mit 541 Gesetzesartikeln auf 849 Seiten.
Fortsetzung folgt ….. (Teil 2 - Das Konstrukt WaMu)
Gruss Qash
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