Umtauschverhältnisse bei Verschmelzung der Deutsche Hyp, Eurohypo und Rheinhyp
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Mitteilung gemäß §15 Abs. 3 WpHG Wertpapier-Kenn-Nummer 810 100 Ad-hoc Mitteilung des Vorstands der RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank AG, Frankfurt am Main
Umtauschverhältnisse bei Verschmelzung der Deutsche Hyp, Eurohypo und Rheinhyp
Die Vorstände der Deutsche Hyp Deutsche Hypothekenbank Frankfurt-Hamburg Aktiengesellschaft, der EUROHYPO Aktiengesellschaft Europäische Hypothekenbank der Deutschen Bank und der RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank Aktiengesellschaft haben sich für die bevorstehende Verschmelzung der Eurohypo und der Rheinhyp auf die Deutsche Hyp auf die Bewertung der Unternehmen und die daraus resultierenden Umtauschverhältnisse mit gutachterlicher Unterstützung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verständigt. Danach wird ein Aktionär der Eurohypo für 53 Stückaktien 127 Stückaktien der Deutsche Hyp und eine bare Zuzahlung von 4 Cent pro Aktie und ein Aktionär der Rheinhyp für 23 Stückaktien 714 Stückaktien der Deutsche Hyp erhalten. Diese Umtauschverhältnisse basieren auf einem Unternehmenswert für die Deutsche Hyp von 2.015,6 Mio. EUR (21,39 EUR je Stückaktie), für die Eurohypo von 2.486,4 Mio. EUR (51,30 EUR je Stückaktie) und für die Rheinhyp von 2.424,6 Mio. EUR (664,02 EUR je Stückaktie).
Nach der Verschmelzung werden die Aktionäre der Eurohypo an der fusionierten Bank mit 35,9 %, die der Rheinhyp mit 35,0 % und die der Deutsche Hyp mit 29,1 % beteiligt sein. Unberücksichtigt sind hierbei die später vorgesehenen Einbringungen weiterer Aktivitäten durch Deutsche Bank und Dresdner Bank.
Die Hauptversammlungen der drei Hypothekenbanken, die über die Verschmelzung beschließen werden, finden am 14. Juni (Rheinhyp), 17. Juni (Eurohypo) und am 18. Juni 2002 (Deutsche Hyp) statt.
Frankfurt am Main, 23. April 2002
Der Vorstand RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank Aktiengesellschaft
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.04.2002
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Ergänzende Mitteilung:
Am 02. Mai 2002 findet eine gemeinsame Pressekonferenz der drei Hypothekenbanken zur Verschmelzung statt.
WKN: 810100; ISIN: DE0008101007; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart
23. April 2002, 08:18
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Mitteilung gemäß §15 Abs. 3 WpHG Wertpapier-Kenn-Nummer 810 100 Ad-hoc Mitteilung des Vorstands der RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank AG, Frankfurt am Main
Umtauschverhältnisse bei Verschmelzung der Deutsche Hyp, Eurohypo und Rheinhyp
Die Vorstände der Deutsche Hyp Deutsche Hypothekenbank Frankfurt-Hamburg Aktiengesellschaft, der EUROHYPO Aktiengesellschaft Europäische Hypothekenbank der Deutschen Bank und der RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank Aktiengesellschaft haben sich für die bevorstehende Verschmelzung der Eurohypo und der Rheinhyp auf die Deutsche Hyp auf die Bewertung der Unternehmen und die daraus resultierenden Umtauschverhältnisse mit gutachterlicher Unterstützung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verständigt. Danach wird ein Aktionär der Eurohypo für 53 Stückaktien 127 Stückaktien der Deutsche Hyp und eine bare Zuzahlung von 4 Cent pro Aktie und ein Aktionär der Rheinhyp für 23 Stückaktien 714 Stückaktien der Deutsche Hyp erhalten. Diese Umtauschverhältnisse basieren auf einem Unternehmenswert für die Deutsche Hyp von 2.015,6 Mio. EUR (21,39 EUR je Stückaktie), für die Eurohypo von 2.486,4 Mio. EUR (51,30 EUR je Stückaktie) und für die Rheinhyp von 2.424,6 Mio. EUR (664,02 EUR je Stückaktie).
Nach der Verschmelzung werden die Aktionäre der Eurohypo an der fusionierten Bank mit 35,9 %, die der Rheinhyp mit 35,0 % und die der Deutsche Hyp mit 29,1 % beteiligt sein. Unberücksichtigt sind hierbei die später vorgesehenen Einbringungen weiterer Aktivitäten durch Deutsche Bank und Dresdner Bank.
Die Hauptversammlungen der drei Hypothekenbanken, die über die Verschmelzung beschließen werden, finden am 14. Juni (Rheinhyp), 17. Juni (Eurohypo) und am 18. Juni 2002 (Deutsche Hyp) statt.
Frankfurt am Main, 23. April 2002
Der Vorstand RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank Aktiengesellschaft
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Ergänzende Mitteilung:
Am 02. Mai 2002 findet eine gemeinsame Pressekonferenz der drei Hypothekenbanken zur Verschmelzung statt.
WKN: 810100; ISIN: DE0008101007; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart
23. April 2002, 08:18